Im Frühjahr 2017 hat das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (seit Juni 2017: Ministerium des Innern) Handlungsempfehlungen für die Arbeit der Integrationsräte in NRW veröffentlicht. Die Empfehlungen, die Hilfestellung für Integrationsratsmitglieder, Kommunalpolitiker und Verwaltung bieten soll,  wurden in Abstimmung mit dem Integrationsministerium NRW, dem Städtetag NRW, dem Städte- und Gemeindebund NRW und dem Landesintegrationsrat NRW erarbeitet. Sie enthalten neben den Hinweisen zur praktischen Umsetzung der Vorschriften in § 27 der Gemeindeordnung (gesetzliche Grundlage der Integrationsräte) auch einen Überblick zur Geschickte der Integrationsräte und ihre Bedeutung im kommunalpolitischen Gefüge. Im Vorwort heißt es:

„Die besondere Bedeutung der Integrationsräte spiegelt sich in der Verpflichtung der Gemeinden wider, gemäß § 27 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 GO unter bestimmten Voraussetzungen einen Integrationsrat zu bilden. Diese Verpflichtung ist gerechtfertigt, denn Integration ist ein dauerhaftes Thema für die Städte und Gemeinden und gewinnt zunehmend an Bedeutung.
Ihre Zusammensetzung gibt den Integrationsräten ein besonderes Gewicht im kommunalpolitischen Gefüge, denn sie bestehen aus den direkt gewählten Migrantenvertreterinnen und Migrantenvertretern und den aus dem Rat entsandten Ratsmitgliedern. die gleichberechtigt zusammenwirken.“

Die Handlungsempfehlungen können hier bestellt oder heruntergeladen werden.