März 2017

Der Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Grünen und Piraten für eine Verfassungsänderung kommt am 15.03.2017 in die 2. und 3. Lesung. Zuvor hatte der Hauptausschuss des Landtages NRW in seiner Sitzung am 09.02.2017 eine Beschlussempfehlung für den Gesetzentwurf abgegeben.

Bei der namentlichen Abstimmung im Plenum wird die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Verfassungsänderung nicht erreicht. Der Gesetzentwurf wird mit 134 JA- und 83 NEIN-Stimmen durch die Fraktionen von CDU und FDP abgelehnt. In der Presseerklärung des Landesintegrationsrates vom selben Tag heißt es dazu:

Im Landtag NRW wurde heute die einmalige Chance vergeben, mit einer Änderung der Landesverfassung für mehr politische Teilhabe und Gleichberechtigung zu sorgen. Die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Staaten wurde von den Fraktionen der CDU und der FDP abgelehnt, wodurch die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit für das Gesetzesvorhaben von SPD, Grünen und Piraten nicht zustande kam.

Tayfun Keltek, Vorsitzender des Landesintegrationsrates NRW: „Ich bin aufgebracht und zutiefst enttäuscht über diese Entscheidung. Mit ihrer ewig gestrigen Haltung gegenüber den Beteiligungsmöglichkeiten von Migrantinnen und Migranten sind CDU und FDP ein Klotz am Beim der modernen Einwanderungsgesellschaft. Abermals wurde die Chance verpasst, mit der Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle Migrantinnen und Migranten Hürden für die Integration und Identifikation mit dieser Gesellschaft abzubauen und die Beteiligung der Menschen in der Gesellschaft zu fördern. Außerdem wäre dies vor der anstehenden Landtagswahl im Mai ein klares Zeichen für eine offene, moderne Einwanderungsgesellschaft und gegen den erstarkenden Rassismus und Rechtspopulismus.“

»zur vollständigen Pressemitteilung


November 2016

Die Fraktionen von SPD, Grünen und Piraten im Landtag NRW bringen einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung ins Parlament ein.

Die Verfassungskommission hatte im Mai 2016 ihre Vorschläge für eine Änderung der Verfassung Nordrhein-Westfalens vorgelegt. Die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten fand darin keine Berücksichtigung, da in der Kommission keine Zwei-Drittel-Mehrheit für diesem Vorschlag zustande gekommen war.

Der Landesintegrationsrat NRW begrüßt daher den erneuten Vorstoß von SPD, Grünen und Piraten. Denn der nun eingebrachte Gesetzentwurf eröffnet die Möglichkeit, dass doch noch eine Verfassungsänderung herbeigeführt werden kann, die das Kommunalwahlrecht für alle in NRW realisiert. Die antragstellenden Fraktionen verfügen im Landtag allerdings über keine Zwei-Drittel-Mehrheit der Stimmen, die für eine Änderung der nordrhein-westfälischen Verfassung notwendig ist. Die erste Lesung fand am 10. November 2016 statt. Der Integrationsausschuss des Landtages befasste sich in seiner Sitzung vom 23. November mit dem Antrag. Weitere Beratungen werden folgen.

Im Vorfeld hatte sich der Landesintegrationsrat in zahlreichen Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der Landtagsfraktionen für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle eingesetzt. Eine Lösung für das Land NRW unabhängig von bundespolitischen Entwicklungen stand dabei im Mittelpunkt der Forderung. Hintergrund ist, dass Initiativen im Bundesrat mit dem Ziel einer Grundgesetzänderung in der Vergangenheit wiederholt gescheitert sind. Wissenschaftler wie Dr. Felix Hanschmann, Jurist an der Goethe-Universität Frankfurt a.M., vertreten die Ansicht, dass die Länder über die Einführung des Kommunalwahlrechts für Drittstaatler selbst entscheiden können.

Der Landesintegrationsrat NRW unterstützt die Gesetzesinitiative zur Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle Ausländerinnen und Ausländer in Nordrhein-Westfalen und hofft auf eine Änderung der Landesverfassung durch das Parlament.


August 2016Publikation_2

Die Dokumentation der Kampagne ist erschienen. Die Broschüre mit Gastbeiträgen der Kampagnenpartner und des Rechtswissenschaftlers Dr. Felix Hanschmann von der Goethe-Universität in Frankfurt a.M. kann beim Landesintegrationsrat angefragt und hier heruntergeladen werden.


Mai 2016

Am 9. Mai 2016 hat die Verfassungskommission ihre Vorschläge zur Änderung bzw. Ergänzung der Verfassung Nordrhein-Westfalens präsentiert. Leider fand das Thema kommunales Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten in NRW keine Berücksichtigung. „In den übrigen Punkten hat die Kommission keinen Handlungsbedarf gesehen oder konnte nicht mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit eine Verständigung erzielen“, teilte die Kommission in ihrer öffentlichen Erklärung mit.  Es steht fest: Sowohl die CDU als auch die FDP sträubten sich dagegen, dem Landtag eine Änderung der Verfassung vorzuschlagen, die allen Ausländerinnen und Ausländern das kommunale Wahlrecht ermöglicht. Der Landtag NRW wird nun ausschließlich die 16 Vorschläge der Verfassungskommission zu den anderen Themen auf seine Agenda setzen. Die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle Migrantinnen und Migranten wird vorerst nicht mehr in diesem Rahmen behandelt.
Dennoch bleibt zu hoffen, dass die Regierungsfraktionen mit einer Gesetzesinitiative – ohne eine Verfassungsänderung – das Thema in den Landtag bringen. Die Initiatoren der Kampagne werden sich nun darauf konzentrieren, dass dieser Schritt im Landesparlament so schnell wie möglich vollzogen wird.

»Abschlussbericht der Verfassungskommission


März 2016

LPK_Keltek_Meyer-LauberDer Landesintegrationsrat NRW führte gemeinsam mit dem DGB NRW am 11. März 2016 eine Landespressekonferenz durch. Vor dem Hintergrund des anstehenden Treffens der Fraktionsvorsitzenden am 15. März 2016 wurde die Bedeutung des Themas komunales Wahlrecht für eine demokratische Gesellschaft betont und aufgezeigt, wieviele Menschen in NRW von der Einführung eines Ausländerwahlrechts auf kommunaler Ebene profitieren würden.


August 2015

Kommunales WahlrechtAm 20. August 2015 fand die zweite Pressekonferenz im Rahmen der Kampagne statt. Der Landesintegrationsrat präsentierte zusammen mit dem Integrationsrat Köln die Ergebnisse der gemeinsam in Auftrag gegebenen Umfrage zur Stimmungslage in der Bevölkerung bezüglich der Einführung des kommunalen Wahlrechts für Nicht-EU-Ausländer. 62 Prozent der deutschen Wahlbevölkerung in NRW sprachen sich für die Einführung des Ausländerwahlrechts aus. Lesen Sie hier die Pressemitteilung vom 20. August 2015.


Mai 2015

Hürth 133 Integrationsräte beteiligen sich am Aktionstag! Anlässlich des internationalen Tags der Arbeit nahmen 33 kommunale Integrationsräte mit einem eigenen Stand zum Thema „Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle“ an den Kundgebungen des DGB teil. An eigenen Ständen informierten sie die Bürgerinnen und Bürger auf den DGB-Kundgebungen über die gesetzliche Schieflage, die Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Ländern von der politischen Mitbestimmung auf allen Ebenen ausschließt.


Herbst 2014

Am 25. Oktober 2014 hat der Hauptausschuss des Landesintegrationsrates NRW die Initiative des Vorstandes mit seinem Beschluss bestätigt, die Kampagne „HIER, wo ich lebe, will ich wählen!“ erneut auf den Weg zu bringen. Bereits in den Jahren 2007-2009 wurde die gleichnamige Kampagne zusammen mit weiteren Landesorganisationen mit dem Ziel gestartet, die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle Ausländerinnen und Ausländer auf Bundesebene zu erreichen.
Die aktuelle Kampagne wird vor dem Hintergrund der Beratungen der Verfassungskommission des Landtags NRW durchgeführt, die Vorschläge zur Änderung der Nordrhein-Westfälischen Verfassung erarbeitet. Der Landesintegrationsrates NRW sieht in der geplanten Verfassungsreform die einmalige Gelegenheit, das kommunale Wahlrech für alle Migrantinnen und Migranten in NRW einzuführen.

Der Landesintegrationsrat hatte bereits am 21. August 2014 eine Stellungnahme zur Änderung der Nordrhein-Westfälischen Verfassung eingereicht und die Einführung des kommunalen Wahlrechtes für Ausländer/innen aus Nicht-EU-Ländern gefordert.

Neben dem Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen sind folgende Organisationen und Verbände die Initiatoren der Kampagne:

•    DGB Nordrhein-Westfalen
•    Freie Wohlfahrtspflege NRW
•    Landesjugendring NRW
•    Landesschülervertretung NRW
•    Landesseniorenvertretung NRW

Am 27. November 2014 fand eine Pressekonferenz und die Auftaktveranstaltung der Kampagne in Köln statt. Hier können Sie die Pressemitteilung vom 27. November 2014 abrufen.


»Laden Sie sich den Flyer und das Plakat zur Kampagne runter.