Alles, was nach den Wahlen am 14.09.2025 wichtig ist!
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration – Wer? Wie? Was? | Der Landesintegrationsrat NRW | § 27 der Gemeindeordnung NRW – Änderungen in den Rechtsgrundlagen | Qualifizierungsreihe
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Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration – Wer? Wie? Was?
Integrationsratswahlen 2025:
Pressemitteilungen mit Wahlergebnissen und Einordnungen finden Sie hier.
Die Integrationsräte wurden neu gewählt! Als wichtiger Bestandteil der Kommunalpolitik sind sie wie die Stadtparlamente fünf Jahre im Amt. Als Pflichtgremien sind sie im § 27 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen rechtlich verankert. Neben den direkt gewählten Vertreter*innen mit internationaler Familiengeschichte gehören ihnen auch entsandte Ratsmitglieder an, die eine Verzahnung mit dem jeweiligen Rat gewährleisten. Die Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration erfüllen zwei Funktionen: Sie bilden die politische Vertretung der Menschen mit internationaler Familiengeschichte in den Städten und Gemeinden und sind zugleich auch die Expertengremien für die Themen Potenzialentfaltung, Anti-Diskriminierung, Teilhabe und Integration.
Alle Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration, die im Landesintegrationsrat Mitglied sind, entsenden Delegierte in den Hauptausschuss und die Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand des Landesintegrationsrates für die Dauer der Amtsperiode der kommunalen Ausschüsse. Die Mitgliedschaft im Landesintegrationsrates ist kostenlos. Auf Beschluss des jeweiligen Gremiums kann ein Antrag auf Mitgliedschaft gestellt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Hauptausschuss.
»Mehr Informationen zu Aufgaben, Themen und Bedeutung der Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration finden Sie hier.
Der Landesintegrationsrat NRW
Der Landesintegrationsrat NRW ist der Landesverband der kommunalen Integrationsräte bzw. Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration in Nordrhein-Westfalen. Er wurde im Jahr 1996 gegründet und hat seitdem seine Geschäftsstelle in der Landeshauptstadt Düsseldorf. Seit Februar 2012 ist er im Teilhabe- und Integrationsgesetz des Landes NRW gesetzlich verankert. Als demokratisch gewählte Vertretung der Menschen mit internationaler Familiengeschichte ist der Landesintegrationsrat NRW Ansprechpartner für den Landtag und die Landesregierung. Das Land ist verpflichtet, den Landesintegrationsrat „bei der Erfüllung der Integrationsaufgaben“ anzuhören.
Für seine Mitglieder (Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration) bietet der Landesintegrationsrat Schulungen und Informationsveranstaltungen zur Unterstützung der kommunalpolitischen Arbeit an. Außerdem stellt der Landesintegrationsrat Publikation sowie Musteranfragen und Musteranträge zu unterschiedlichen Themen für die Gremien zur Verfügung, die vor Ort genutzt werden können. Die Geschäftstelle des Landesintegrationsrates ist Ansprechpartnerin für die Mitglieder und deren Geschäftsführungen.
»Mehr Informationen zum Landesintegrationsrat finden Sie hier.
§ 27 der Gemeindeordnung NRW – Änderungen in den Rechtsgrundlagen
Im Juli 2025 hat der Landtag NRW die Gemeindeordnung novelliert und die Rechtsgrundlage für die Wahl und die Arbeit der Integrationsräte neu aufgestellt. Eine der wesentlichen Änderungen ist der neue Name der Gremien. Diese werden ab Beginn der neuen Amtsperiode (01.11.2025) Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration heißen. Der Landesintegrationsrat hatte sich für eine Umbenennung eingesetzt, damit der Name der Gremien stärker als bisher deren Aufgabenspektrum widerspiegelt. Der Vorstand des Landesintegrationsrates empfiehlt, die Abkürzung ACI zu verwenden und den Namen der jeweiligen Stadt anzufügen (z.B. ACI-Aachen, ACI-Dormagen etc.).
Der neue Name verankert den Auftrag zur Förderung der Potenziale von Menschen mit internationaler Familiengeschichte sowie der Chancengerechtigkeit noch stärker im institutionellen Gefüge der Kommunalpolitik. Eine weitere wichtige Änderung ist die verpflichtende Einbindung in die Beratungsfolge des Rates – das heißt, dass die Ausschüsse für Chancengerechtigkeit bei jeder Angelegenheit, die die Menschen mit internationaler Familiengeschichte betrifft und die im Stadtrat behandelt wird, rechtzeitig einbezogen werden muss. Auf einer eigenen Info-Seite zum neuen §27 der Gemeindeordnung NRW haben wir alle Informationen zusammengestellt.
Die Mitglieder in den Gremien sollten sich in ihren Kommunen dafür einsetzen, dass die rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden und konkrete Zuständigkeiten und Befugnisse für die Ausschüsse in der Hauptsatzung (oder ggf. der Zuständigkeitsordnung) ausformuliert werden.
Die neue Gesetzeslage macht Anpassungen in den Regelwerken der Städte erforderlich. Der Landesintegrationsrat NRW stellt hierfür Mustervorlagen zur Verfügung, um die notwendigen Änderungen in der Hauptsatzung, ggf. der Zuständigkeitsordnung der Kommunen sowie in der Geschäftsordnung und der Satzung der Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration vorzunehmen. Der Landesintegrationsrat NRW steht den Kommunen beim Start in die neue Amtsperiode und beim Übergang vom Integrationsrat zu den Ausschüssen für Chancengerechtigkeit und Integration unterstützend zur Seite.
Mustervorlagen zur kommunalen Anwendung:
„Chancengerechtigkeit und Integration vor Ort. Die Politik in unserer Stadt mitgestalten“ Qualifizierungsreihe für Mitglieder der Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration 2025-2026
Der Landesintegrationsrat NRW bietet in Kooperation mit dem Landesverband der VHS und der Landeszentrale für politische Bildung eine Schulungsreihe für Mitglieder der Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration. Das Angebot ist modular aufgebaut und vermittelt sowohl Kenntnisse der Funktionsweise der Kommunalpolitik als auch Strategien zur Entwicklung und Umsetzung politischer Ziele.
Die Schulungen werden voraussichtlich an 13 Standorten in NRW angeboten. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen und es besteht nach wie vor die Möglichkeit der Interessensbekundung bzw. des Zusammenschlusses mehrerer Ausschüsse. Die Organisation der Angebote liegt bei den VHS.
» Weitere Informationen zur Qualifizierungsreihe finden Sie hier.