Film zum Landesintegrationsrat NRW
Im Video erhalten Sie einen Einblick in die Arbeit des Landesintegrationsrates NRW. Die Menschen, die sich in den Integrationsräten und auf Landesebene engagieren, ergreifen das Wort. Sie berichten von ihren integrationspolitischen Themen, ihrer jeweiligen Motivation und ihrer gemeinsamen Vision von einem gleichberechtigten und vielfältigen Zusammenleben.
Gesetzliche Verankerung
Der Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen ist das demokratisch legitimierte Vertretungsorgan der Integrationsräte in NRW. Im Februar 2012 wurde er mit der Verabschiedung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes gesetzlich verankert. Als Landesverband wurde er damit institutionalisiert und seine Rechte konkretisiert. So verpflichtet sich das Land, den Landesintegrationsrat bei der Erfüllung der Integrationsaufgaben anzuhören.
Grundsätze
Der Landesintegrationsrat NRW tritt für die kulturelle, soziale, rechtliche und politische Gleichstellung der Migrantinnen und Migranten ein, die ihren Lebensmittelpunkt im Land Nordrhein-Westfalen haben. Hierbei arbeitet er mit allen Institutionen und Organisationen zusammen, die sich gleichermaßen an diesen Grundsatz gebunden fühlen. Er ist als überparteilicher und fachpolitischer Verband keiner Partei, sondern nur dem Gemeinwohl verpflichtet. In seiner Organisation und inhaltlichen Ausrichtung führt der Landesintegrationsrat NRW die Aufgaben einer Interessenvertretung und die Orientierung am Gemeinwohl zusammen. Damit leistet der Landesintegrationsrat NRW einen wesentlichen Beitrag zum friedlichen Zusammenleben der zugewanderten und angestammten Menschen Nordrhein-Westfalens in einer von vielen Kulturen geprägten Gesellschaft.
Demokratische Repräsentation
In Nordrhein-Westfalen ist der Landesintegrationsrat NRW die einzige Organisation, die aus demokratischen Urwahlen von Migrantinnen und Migranten hervorgeht. Seine Organe bilden sich nach dem Delegiertenprinzip: Die Integrationsräte, die ihrerseits durch örtlichen Wahlen von Migrantinnen und Migranten bestimmt werden, entsenden Vertreter in die Mitgliederversammlung und den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates NRW und wählen den Vorstand. In diesen Gremien beraten und erarbeiten die Delegierten die inhaltlichen Positionen. So bündelt der Landesintegrationsrat NRW die Anliegen und Interessen seiner Mitglieder auf Landesebene. Im Rahmen von Anhörungen im Landtag sowie im regelmäßigen Austausch mit den Fraktionen und der Landesregierung gibt der Vorstand die Positionen weiter.
Aufgaben
Der Landesintegrationsrat NRW vertritt die Interessen der Migrantinnen und Migranten in zahlreichen Institutionen und Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Vom Landtag wird er aufgefordert, Stellungnahmen zu Themen einzureichen, die integrationspolitische Bereiche berühren. Der Landesintegrationsrat initiiert darüber hinaus einige Fragestellungen selbst. Beispielsweise tritt er für einen raschen Fortschritt bei Themen wie das kommunale Wahlrecht für Drittstaatsangehörige, die Bekämpfung des Rechtsextremismus und -populismus, die Interkulturelle Öffnung der Verwaltung, und die Förderung natürlicher Mehrsprachigkeit ein. Gemeinsam mit Partnern aus Land und Kommunen führt er dazu Veranstaltungen, Tagungen und Seminare durch. Ferner äußert sich der Landesintegrationsrat NRW in Pressemitteilungen und Positionspapieren, stellt seinen Mitgliedern und der fachpolitischen Öffentlichkeit eigene Studien und Handreichungen zur Verfügung.
Darüber hinaus unterstützt der Landesintegrationsrat NRW die inhaltliche Arbeit seiner Mitglieder. Themen, die für alle Kommunen relevant sind, werden durch Musteranträge aufgearbeitet und für die Integrationsräte vorbereitet, damit sie in ihren Kommunen die politische Initiative ergreifen können.
Der Landesintegrationrat Nordrhein-Westfalen wird institutionell gefördert von: