Alles, was nach den Wahlen am 14.09.2025 wichtig ist!
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration – Wer? Wie? Was? | Der Landesintegrationsrat NRW | Einstieg in die praktische Gremien-Arbeit | § 27 der Gemeindeordnung NRW – Änderungen in den Rechtsgrundlagen | Seminare und Fortbildungen
Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration – Wer? Wie? Was?
Integrationsratswahlen 2025:
Pressemitteilungen mit Wahlergebnissen und Einordnungen finden Sie hier.
Die Integrationsräte wurden neu gewählt! Als wichtiger Bestandteil der Kommunalpolitik sind sie wie die Stadtparlamente fünf Jahre im Amt. Als Pflichtgremien sind sie im § 27 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen rechtlich verankert. Neben den direkt gewählten Vertreter*innen mit internationaler Familiengeschichte gehören ihnen auch entsandte Ratsmitglieder an, die eine Verzahnung mit dem jeweiligen Rat gewährleisten. Die Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration erfüllen zwei Funktionen: Sie bilden die politische Vertretung der Menschen mit internationaler Familiengeschichte in den Städten und Gemeinden und sind zugleich auch die Expertengremien für die Themen Potenzialentfaltung, Anti-Diskriminierung, Teilhabe und Integration.
Alle Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration, die im Landesintegrationsrat Mitglied sind, entsenden Delegierte in den Hauptausschuss und die Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand des Landesintegrationsrates für die Dauer der Amtsperiode der kommunalen Ausschüsse. Die Mitgliedschaft im Landesintegrationsrates ist kostenlos. Auf Beschluss des jeweiligen Gremiums kann ein Antrag auf Mitgliedschaft gestellt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Hauptausschuss.
»Mehr Informationen zu Aufgaben, Themen und Bedeutung der Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration finden Sie hier.
Der Landesintegrationsrat NRW
Der Landesintegrationsrat NRW ist der Landesverband der kommunalen Integrationsräte bzw. Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration in Nordrhein-Westfalen. Er wurde im Jahr 1996 gegründet und hat seitdem seine Geschäftsstelle in der Landeshauptstadt Düsseldorf. Seit Februar 2012 ist er im Teilhabe- und Integrationsgesetz des Landes NRW gesetzlich verankert. Als demokratisch gewählte Vertretung der Menschen mit internationaler Familiengeschichte ist der Landesintegrationsrat NRW Ansprechpartner für den Landtag und die Landesregierung. Das Land ist verpflichtet, den Landesintegrationsrat „bei der Erfüllung der Integrationsaufgaben“ anzuhören.
Für seine Mitglieder (Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration) bietet der Landesintegrationsrat Schulungen und Informationsveranstaltungen zur Unterstützung der kommunalpolitischen Arbeit an. Außerdem stellt der Landesintegrationsrat Publikation sowie Musteranfragen und Musteranträge zu unterschiedlichen Themen für die Gremien zur Verfügung, die vor Ort genutzt werden können. Die Geschäftstelle des Landesintegrationsrates ist Ansprechpartnerin für die Mitglieder und deren Geschäftsführungen.
»Mehr Informationen zum Landesintegrationsrat finden Sie hier.
Einstieg in die praktische Gremien-Arbeit
Um erfolgreich in die politische Arbeit starten zu können, müssen die Rahmenbedingungen stimmen und die Rollen aller Beteiligten geklärt sein. Deshalb bietet es sich an, zu Beginn jeder Legislaturperiode eine Klausurtagung durchzuführen, an der auch die Geschäftsführung des ACI teilnimmt, um sich über Erwartungen an das Gremium auszutauschen, Themen für die politische Arbeit abzustecken und die Aufgaben von direkt Gewählten, entsandten Ratsmitgliedern und Verwaltungsmitarbeiter*innen zu erörtern.
Mögliche Tagesordnungspunkte für eine Klausurtagung:
- Vorstellung der einzelnen Mitglieder, ggf. Motivation zur Mitarbeit im ACI und politische Ziele erläutern.
- Festlegung der Rollenverteilung im ACI bzw. Erwartungen an diese Rollen klären (insb. Vorsitz und stellvertretender Vorsitz, Koordinierungskreis).
- Einführung in das 1X1 der Gremienarbeit und der Kommunalpolitik
- Arbeitskreisbildung und Festlegung der Themenschwerpunkte (falls noch nicht geschehen).
- Teamentwicklung und Konfliktmanagement.
- Ggf. Vortrag und Diskussion zu einem aktuellen integrationspolitischen Thema mit kommunalem Bezug.
- Ggf. Austausch zum Umgang mit antidemokratischen oder rassistischen Kräften im ACI bzw. im Stadtrat
Die ehrenamtliche Mandatsträger*innen sind auf die Unterstützung und Begleitung durch die hauptamtliche Verwaltung angewiesen. Vieles hängt davon ab, welcher Stellenumfang für die Geschäftsführung des ACI vorgesehen ist und welche Aufgaben die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber zu erledigen hat. Der Landesintegrationsrat hat Empfehlungen für das Stellenprofil der Geschäftsführung der ACI ausgearbeitet, die hier abgerufen werden können.
Eine wichtige Funktion kommt fraglos der Vorsitzenden bzw. dem Vorsitzenden des Ausschusses zu. Sie*Er hat viele Gestaltungsmöglichkeiten, jedoch auch eine verantwortungsvolle und gleichzeitig herausfordernde Aufgabe. Die Position ist einerseits mit Einfluss und Ansehen in der Kommune und im Gremium verbunden, andererseits aber auch mit einem größeren Arbeitsvolumen im Vergleich zu anderen Ausschussmitgliedern. Die Aufgaben der Vorsitzenden sind vielfältig. U.a. leiten sie die Sitzungen, fungieren als Ideengeber*in, motivieren zur Mitarbeit und repräsentieren das Gremium nach außen. Von Vorteil ist, wenn die*der Vorsitzende hohe soziale Fähigkeiten mitbringt und Führungskompetenzen aufweist. Weiterhin muss die*der Vorsitzende den Kontakt zur (Ober)Bürgermeister*in und den Ratsfraktionen pflegen, aber auch zu anderen Funktionsträger*innen der Stadtgesellschaft. Idealerweise stellt sie*er eine Schnittstelle dar zwischen der Politik, der Verwaltung und den Menschen mit internationaler Familiengeschichte.
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Aufgaben einer*eines Vorsitzenden.
Die oder der Vorsitzende legt die Tagesordnung der Ausschusssitzung im Benehmen mit der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister fest. Einige Tagesordnungspunkte ergeben sich „automatisch“ aus der Beratungsfolge, also aus Vorlagen der Verwaltung oder Anträgen aus anderen Ausschüssen, die in den Themenbereich des ACI fallen. Weitere Punkte kommen durch Anfragen oder Anträge von Einzelpersonen oder Listen im ACI zustande.
Es ist ratsam, feste Tagesordnungspunkte zu bestimmen, die in jeder Sitzung behandelt werden. Die einzelnen Punkte müssen inhaltlich selbstverständlich bei jeder Sitzung individuell ausgestaltet werden. Hier finden Sie einen Vorschlag für eine feste Tagesordnung.
Weitere Informationen und Empfehlungen zur Ausschussarbeit finden Sie in der Handreichung für Integrationsräte. Die Handreichung wird derzeit überarbeitet und an die neue Gesetzeslage angepasst. Nach Fertigstellung wird sie den ACI-Mitgliedern und den Kommunen zur Verfügung gestellt.
§ 27 der Gemeindeordnung NRW – Änderungen in den Rechtsgrundlagen
Im Juli 2025 hat der Landtag NRW die Gemeindeordnung novelliert und die Rechtsgrundlage für die Wahl und die Arbeit der Integrationsräte neu aufgestellt. Eine der wesentlichen Änderungen ist der neue Name der Gremien. Diese werden ab Beginn der neuen Amtsperiode (01.11.2025) Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration heißen. Der Landesintegrationsrat hatte sich für eine Umbenennung eingesetzt, damit der Name der Gremien stärker als bisher deren Aufgabenspektrum widerspiegelt. Der Vorstand des Landesintegrationsrates empfiehlt, die Abkürzung ACI zu verwenden und den Namen der jeweiligen Stadt anzufügen (z.B. ACI-Aachen, ACI-Dormagen etc.).
Der neue Name verankert den Auftrag zur Förderung der Potenziale von Menschen mit internationaler Familiengeschichte sowie der Chancengerechtigkeit noch stärker im institutionellen Gefüge der Kommunalpolitik. Eine weitere wichtige Änderung ist die verpflichtende Einbindung in die Beratungsfolge des Rates – das heißt, dass die Ausschüsse für Chancengerechtigkeit bei jeder Angelegenheit, die die Menschen mit internationaler Familiengeschichte betrifft und die im Stadtrat behandelt wird, rechtzeitig einbezogen werden muss. Auf einer eigenen Info-Seite zum neuen §27 der Gemeindeordnung NRW haben wir alle Informationen zusammengestellt.
Die Mitglieder in den Gremien sollten sich in ihren Kommunen dafür einsetzen, dass die rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden und konkrete Zuständigkeiten und Befugnisse für die Ausschüsse in der Hauptsatzung (oder ggf. der Zuständigkeitsordnung) ausformuliert werden.
Die neue Gesetzeslage macht Anpassungen in den Regelwerken der Städte erforderlich. Der Landesintegrationsrat NRW stellt hierfür Mustervorlagen zur Verfügung, um die notwendigen Änderungen in der Hauptsatzung, ggf. der Zuständigkeitsordnung der Kommunen sowie in der Geschäftsordnung und der Satzung der Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration vorzunehmen. Der Landesintegrationsrat NRW steht den Kommunen beim Start in die neue Amtsperiode und beim Übergang vom Integrationsrat zu den Ausschüssen für Chancengerechtigkeit und Integration unterstützend zur Seite.
Mustervorlagen zur kommunalen Anwendung:
Seminare und Fortbildungen
Für eine erfolgreiche Ausschussarbeit braucht es eine Menge Know-How und Erfahrung. Der Landesintegrationsrat organisiert für die Mitglieder der ACI regelmäßig Qualifizierungsangebote, damit diese ihr Mandat vor Ort erfolgreich ausüben können.
„Chancengerechtigkeit und Integration vor Ort. Die Politik in unserer Stadt mitgestalten“ Qualifizierungsreihe für Mitglieder der Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration 2025-2026
Der Landesintegrationsrat NRW bietet in Kooperation mit dem Landesverband der VHS und der Landeszentrale für politische Bildung eine Schulungsreihe für Mitglieder der Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration. Das Angebot ist modular aufgebaut und vermittelt sowohl Kenntnisse der Funktionsweise der Kommunalpolitik als auch Strategien zur Entwicklung und Umsetzung politischer Ziele.
Die Schulungen werden an 13 Standorten in NRW angeboten. Sie sind für alle ACI-Mitglieder in NRW offen. Es handelt sich um ein konstenloses Angebot.
Der Landesintegrationsrat bietet darüber hinaus Einzelseminare zur den Grundlagen der ACI-Arbeit oder zu fachbezogenen Themen – häufig in Kooperation mit Stiftungen oder anderen Trägern – in regelmäßigen Abständen an.
Außerdem gilt es zu beachten, dass die Kommunen Budgets zur Fortbildung der Mandatsträger*innen vorhalten. Auch die Kommunalen Integrationszentren sind potenzielle Ansprechpartner für Seminare und Schulungen. Nicht zuletzt bieten auch Stiftungen und andere Träger Fortbildungen zu Basiswissen rund um die Kommunalpolitik an.
» Weitere Informationen zur Qualifizierungsreihe finden Sie hier.