Quelle: Infodienst Migration Nr. 21, November 2004
Am 9. Juli 2004 einigten sich Bundesund Länderregierungen im Bundesrat auf das neue Gesetz zur „Grundsicherung für Arbeitssuchende“, dem sogenannten Arbeitslosengeld II (besser bekannt als Hartz IV-Gesetze). Inwieweit dieses Gesetz Regelungen zum Nachteil lange in Deutschland lebender Migranten enthält, ist für kommunale Migrantenvertretungen von erheblichem Belang. Schließlich gehört zu den Veränderungen in Zusammenhang mit Hartz IV die enge Kooperation von Kommunen und Agenturen für Arbeit bei der Betreuung und Vermittlung.
Kern der Gesetze ist die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum so genannten Arbeitslosengeld II. Wer bisher Arbeitslosenhilfe bezog konnte auf Antrag zusätzliche Sozialhilfeleistungen beanspruchen. Dies fällt nun weg, stattdessen werden Pauschalen für Kinder, Miete und Heizkosten ausgezahlt. In der Regel bedeutet diese Pauschalierung für die Betroffenen eine Verringerung ihrer monatlichen Einnahmen.
Migranten sind von der Gesetzgebung insofern häufiger betroffen, als sie deutlich öfter von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Zugleich kommen spezifische Probleme hinzu: Wer Arbeitslosengeld II bezieht, kann Probleme bei der Verlängerung des Aufenthaltsstatus bekommen. Das war bisher schon bei Bezug von Arbeitslosenhilfe der Fall. Schwierigkeiten bereiten auch die umfangreichen Fragebögen, die von den Agenturen für Arbeit an die Betroffenen verschickt wurden. Sprachprobleme verzögern die Bearbeitung.
Besondere Hilfestellungen durch die Kommunen sind daher geboten. Sinnvoll erscheint die Einrichtung von lokalen Arbeitsgruppen, die für verschiedene Hilfen zuständig sind. Dazu gehören Unterstützung durch Dolmetscher, aber auch mittel- und langfristige Strategien zur Qualifizierung und Eingliederung in den Arbeitsmarkt für diejenigen, die den deutschen Arbeitnehmern im arbeitsrechtlichen Sinn nicht gleichgestellt sind.
Hilfe bei Anträgen
Migrantinnen und Migranten wenden sich häufiger als andere Personengruppen an die freien Wohlfahrtsverbände. Obwohl das nicht zu den Arbeitsbereichen der Verbände gehört, haben sich die meisten auf die Aufgabe eingelassen. Ihr Personal erhält Beratung und Schulung von den Agenturen für Arbeit, um den Antragstellern qualifiziert helfen zu können.