Stellungnahme des Landesintegrationsrates NRW zur Reform der Nordrhein-Westfälischen Verfassung, 01. September 2014
„(…) Zunächst ist festzustellen, dass der Landesintegrationsrat NRW eine Änderung der Landesverfassung, die EU-Bürgerinnen und -Bürgern das Wahlrecht zum Landtag zubilligt, grundsätzlich sehr begrüßen würde. Denn dies wäre ein Schritt auf dem Weg zu dem mittel- und langfristigen Ziel, allen in der Bundesrepublik auf Dauer lebenden Menschen unter den gleichen Voraussetzungen das Wahlrecht auf allen Ebenen, als Bund, Land und Kommune zu gewähren.
Unabhängig von der Frage, ob ein Landtagswahlrecht für EU-Bürgerinnen und -Bürger rechtlich möglich ist, würde dies derzeit aber zu einer weiteren Spaltung der demokratischen Mitwirkungsrechte führen: Hier die deutschen Staatsangehörigen mit Wahlrecht in Bund, Ländern und Kommunen, dort die EU-Bürgerinnen und -Bürger mit Wahlrecht im Land und auf kommunaler Ebene und zuletzt die „übrigen Migranten“ die noch nicht einmal auf kommunaler Ebene an der demokratischen Willensbildung mitwirken können.
(…)
Es bedarf also des politischen Willens der im Landtag vertretenen Parteien, das kommunale Wahlrecht für alle (unter bestimmten Voraussetzungen) einzuführen und sich einer eventuellen Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht zu stellen.“
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Der Landesintegrationsrat sprach sich bei der Anhöhrung dafür aus, den Auftrag der Verfassungskommission zur Reform der Landesverfassung zu erweitern und das Wahlrecht für alle Migranten einzuführen.

»Hier können Sie sich die Übertragung der Anhörung der Verfassungskommission vom 1. September 2014 ansehen.