Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen begrüßt die Einsetzung eines NSU-Untersuchungsausschusses und fordert ein NRW Mahnmal für die Opfer rechtsextremer Gewalt
4. Juni 2014Stellungnahme des Landesintegrationsrates NRW zur zukünftigen Ausgestaltung der Unterbringung von Asylbewerbern in nordrhein-westfälischen Aufnahmeeinrichtungen
17. Juli 2014Pressemitteilung vom 04. Juli 2014
Nach Ansicht des Landesintegrationsrates Nordrhein-Westfalen weist das Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, das am 03.07.2014 im Bundestag verabschiedet wurde, schwere Mängel auf. Die Fraktionen der Regierungskoalition beschlossen, dass Kinder ausländischer Eltern, die durch Geburt in der Bundesrepublik die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, unter bestimmten Voraussetzungen auch die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten dürfen.
„Natürlich ist es zu begrüßen, dass die jungen Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland grundsätzlich die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft haben. Trotzdem bleibt die Optionspflicht für einige erhalten und für die ältere Generation der Eingewanderten ändert sich nichts,“ erklärt Tayfun Keltek, Vorsitzender des Landesintegrationsrates Nordrhein-Westfalen. „Es hätte das Ziel der Regierung sein müssen, die Zweiklassengesellschaft unter den Migrantinnen und Migranten in Deutschland abzuschaffen. Die Koalition hat die Chance nicht genutzt, sich zu einem modernen Staatsangehörigkeitsrecht durchzuringen, das der Realität unserer Einwanderungsgesellschaft gerecht wird.“
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