Menschen schützen statt Asylverfahren auslagern
19. Juni 2024Stellungnahme zur Übertragung des Achtelfinalspiels zwischen Österreich und der Türkei
2. Juli 2024Pressemitteilung des Landesintegrationsrates NRW am 25. Juni 2024
Ab Donnerstag, 27. Juni 2024 tritt das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft. Dieses Gesetz wird der Lebensrealität der in Deutschland lebenden Menschen endlich ein Schritt weiter gerecht. Besonders die Ermöglichung der doppelten Staatsangehörigkeit für alle Menschen mit internationaler Familiengeschichte wird die Demokratie in Deutschland stärken. Allerdings müssen sich Antragsteller auf lange Wartezeiten einstellen.
Im Jahr 2023 wurden in Deutschland rund 200.100 Menschen eingebürgert – ein Rekord seit dem Jahr 2000. Besonders häufig waren Einbürgerungen von syrischen Staatsangehörigen, die mehr als ein Drittel (38 %) der Einbürgerungen ausmachten. Menschen aus Syrien, der Türkei, dem Irak, Rumänien und Afghanistan stellten zusammen über die Hälfte aller Einbürgerungen.[1] Nach einer aktuellen Umfrage des Mediendienstes liegen in den größten deutschen Städten bereits über 200.000 Einbürgerungsanträge vor. Mit der Staatsangehörigkeitsreform wird dieser Antragsstau weiter anwachsen. Die Bearbeitungszeiten variieren stark und können je nach Stadt und Fall zwischen drei und 36 Monaten liegen.
Migrationsexperten beobachten ein hohes Interesse an Einbürgerungen. Laut einer Umfrage des Mediendienstes hat sich beispielsweise in Köln die Anzahl der Anfragen in den ersten Monaten dieses Jahres verdoppelt. [2]
„Bekannte Probleme erfordern rasche Lösungen!“ warnt Tayfun Keltek, Vorsitzender des Landesintegrationsrates NRW. „Wenn das neue Staatsangehörigkeitsgesetz nicht umgesetzt werden kann, führt es zu neuen Enttäuschungen“, führt Keltek fort. „Ein Aktionsplan für den personellen Ausbau und die Umstrukturierung der Ausländer- und Einbürgerungsbehörden muss sofort gestartet werden. Wir brauchen echte Willkommensbehörden, die kultursensibel, rassismuskritisch und serviceorientiert aufgestellt sind.“
Keltek betonte, dass die Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen (NRW) und bundesweit seit Jahren aufgrund des Mangels an Personal, schleppender Digitalisierung und mangelnder Abstimmung zwischen den Ämtern an ihrer Belastungsgrenze arbeiten. Es sei an Bund und Land, die Behörden finanziell und personell besser auszustatten, um Integration zu fördern statt zu behindern. „Eine krisenhafte Situation verlangt extra Ressourcen, damit die Ausländerbehörden arbeitsfähig bleiben“, so Keltek weiter.
Der Landesintegrationsrat NRW fordert kurzfristige Maßnahmen zur Entlastung der Situation. Auf Bundes- und Landesebene sollen gesetzgeberische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um die Ausländerbehörden mittel- und langfristig besser aufzustellen und serviceorientierter auszurichten. Derzeit ist eine persönliche Abgabe des Einbürgerungsantrags erforderlich, wofür jedoch schon seit geraumer Zeit keine Termine mehr zur Verfügung stehen. Diese Regelung verhindert somit, dass Einbürgerungsanträge tatsächlich eingereicht werden können. Der Landesintegrationsrat empfiehlt daher eine Änderung der aktuell sehr zeitraubenden und umständlichen Vorgehensweise.
Dazu gehört:
- Personalmanagement: Mehr Stellen und bessere Ausbildungsmöglichkeiten für Mitarbeiter.
- Digitalisierung: Ausbau der digitalen Infrastruktur und Implementierung von Online-Diensten.
- Behördenorganisation: Verbesserung der internen Abläufe und bessere Abstimmung zwischen den Ämtern.
- Gesetzgebung: Einführung einer Genehmigungsfiktion, um lange Bearbeitungszeiten zu vermeiden.
Wir weisen auf unser Positionspapier hin, das bereits im November 2023 veröffentlicht wurde.[3]
[1] Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 209 vom 28. Mai 2024 (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/05/PD24_209_125.html, letzter Zugriff: 25.6.2024)
[2] Mediendienst Integration, Mehr als 200.000 offene Einbürgerungsanträge (https://mediendienst-integration.de/artikel/Mehr-als-200000-offene-Einbuergerungsantraege, letzter Zugriff: 25.6.2024)
[3] Landesintegrationsrat NRW, Von der Ausländerbehörde zur Willkommensbehörde (https://landesintegrationsrat.nrw/von-der-auslaenderbehoerde-zur-willkommensbehoerde/, letzter Zugriff: 25.6.2024)