Informationsschreiben für Integrationsräte

Bei der Schulungsreihe handelt es sich um zwei eintägige Veranstaltungen, die für die Integrationsratsmitglieder konzipiert worden sind. Im ersten Modul werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zunächst das „Handwerkzeug“ für die Arbeit im Integrationsrat lernen: Die Rechte und Pflichten der Integrationsratsmitglieder, die Geschäftsordnung und die Kompetenzen des Gremiums sind einige Beispiele hierfür. Im zweiten Modul geht es dann um konzeptionelle Zielplanung und Erarbeitung politischer Schwerpunkte im Integrationsrat.
Die Qualifizierungsreihe kann in insgesamt 30 Standorten durchgeführt werden. Die Geschäftsstelle des Integrationsrates wird gebeten, den Landesintegrationsrat NRW über das Interesse des Integrationsrates zu informieren. Vor der Mitteilung der Interessenbekundung ist die Volkshochschule der jeweiligen Kommune einzubeziehen, denn sie ist Kooperationspartnerin und führt u.a. die Schulung in ihren Räumen durch.
Damit alle Integrationsrats-Mitglieder die Gelegenheit bekommen, an der Qualifizierungsreihe teilzunehmen, sind die Mitglieder der Integrationsräte der benachbarten Kommunen zugelassen, an den Qualifizierungen teilzunehmen. Die Schulung kann stattfinden, wenn die Teilnahme von mindestens 12 Personen gesichert ist. Insgesamt können 20 Personen an einem Seminar teilnehmen.
Sollte aufgrund der Corona-Pandemie eine Präsenzveranstaltung nicht möglich sein, kann das Seminar online stattfinden.

Mit folgenden Leistungen des Landesintegrationsrates NRW und des Landesverbandes der Volkshochschulen können Sie rechnen:

  1. Inhaltliche Planung der Schulungen
  2. Verpflichtung der Trainer*innen und Übernahme ihrer Honorare und Fahrtkosten (bei Präsenzschulung)
  3. Übernahme der Technischen Moderation der Online-Veranstaltungen

Sollten die Schulungen vor Ort stattfinden, sind folgende Aufgaben bzw. Kosten vor Ort zu übernehmen:

  1. Mindesteilnehmerzahl: 12 Integrationsratsmitglieder (Die Teilnahme von Integrationsratsmitgliedern anderer Kommunen ist erwünscht)
  2. Anmeldemanagement und Erstellen einer Teilnehmerliste (Name, Vorname, Ort, E-Mail-Adresse) und Übermittlung an den Landesintegrationsrat NRW
  3. Organisation von geeignetem Seminarraum in Kooperation mit der VHS
  4. Verpflichtung von Referent/innen vor Ort (optional)
  5. Benennung von einem/r Ansprechpartner/in vor Ort für die Organisation etc.
  6. Übernahme der Bewirtungskosten des Seminars
  7. Befolgung des Hygiene-Konzeptes der Stadt

Ihr Ansprechpartner für die Planung vor Ort ist der Referent des Landesintegrationsrates NRW, Herr Siamak Pourbahri. Sie erreichen ihn unter der Telefon-Nummer: 0211 – 9941613 oder E-Mail-Adresse: pourbahri(at)landesintegrationsrat-nrw.de.

Wir hoffen, mit diesem Qualifizierungsangebot auf großes Interesse zu stoßen.

ACHTUNG: INTERESSENSBEKUNDUNGEN ZUR DURCHFÜHRUNG DES SEMINARANGEBOTS VOR ORT SIND BIS ZUM 30.06.2022 MÖGLICH.