Im Koalitionsvertrag vom 16. Juli 2017 hat die Landesregierung angekündigt, Änderungen bei den Integrationsräten vorzunehmen. Im Koalitionsvertrag heißt es:
„Wir werden die Kommunen von der Pflicht entbinden, Integrationsräte vor Ort einzurichten. Wir wollen, dass die Kommunen selbst entscheiden, ob ein solches Gremium oder ein Integrationsausschuss erforderlich ist, oder nicht. Nur ein solches Optionsmodell wird der konkreten individuellen Situation vor Ort tatsächlich gerecht.“
Der Landesintegrationsrat und die Integrationsräte sahen in dieser Aussage die Zukunft der politischen Teilhabe der Migrantinnen und Migranten in Nordrhein-Westfalen in Gefahr. Die verpflichtende Einrichtung von Gremien in den Kommunen sollte offenbar abgeschafft werden und als Alternative zum Integrationsrat der Integrationsausschuss wieder zugelassen werden.
Das Plenum des Landtages NRW hat am 12. Dezember 2018 die Änderung des § 27 GO NRW beschlossen. Am 29. Dezember 2018 trat das neue Gesetz in Kraft.
Im Folgenden finden Sie alle Pressemitteilungen und Stellungnahmen, die der Landesintegrationsrat seit der Veröffentlichung des Koalitionsvertrages verfasst hat: