Die Integrationsräte sind die politischen Repräsentationsgremien der Menschen mit internationaler Familiengeschichte in NRW auf kommunaler Ebene und werden von ihnen gewählt. Als Pflichtgremien sind sie im § 27 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen rechtlich verankert. Im Juli 2025 hat der Landtag NRW die Gemeindeordnung novelliert und die Rechtsgrundlage für die Wahl und die Arbeit der Integrationsräte neu aufgestellt. Eine der wesentlichen Änderungen ist der neue Name der Gremien. Diese werden ab Beginn der neuen Amtsperiode (01.11.2025) Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration heißen.
Neben den direkt gewählten Vertreter*innen mit internationaler Familiengeschichte gehören ihnen auch entsandte Ratsmitglieder an, die eine Verzahnung mit dem jeweiligen Rat gewährleisten. Auf Augenhöhe arbeiten alle Mitglieder in den Ausschüssen an einer potenzialorientierten Integrationspolitik und der Gestaltung einer auf gleichberechtigte Teilhabe ausgerichteten Stadtgesellschaft. Als demokratisch gewählte Gremien, die eng mit der kommunalen Politik verzahnt sind, erfüllen die Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration zwei Funktionen: Sie bilden die politische Vertretung der Menschen mit internationaler Familiengeschichte in Nordrhein-Westfalen und sind zugleich auch die Expertengremien für die Themen Potenzialentfaltung, Anti-Diskriminierung, Teilhabe und Integration in den Gemeinden.

Die Bedeutung der Ausschussarbeit

Das Ziel einer jeden ernstgemeinten Integrationspolitik ist die soziale, kulturelle, rechtliche und politische Gleichstellung aller Mitglieder einer Gesellschaft. Dies kann nur unter Berücksichtigung der Lebenswirklichkeit und Sichtweise derjenigen geschehen, die nicht die gleichen Chancen und Beteiligungsmöglichkeiten haben wie die Mehrheit der Gesellschaft. Nur Menschen mit internationaler Familiengeschichte selbst können ihre eigenen Belange und ihren politischen Willen zielgerichtet artikulieren. Ihnen obliegt es, ihre spezifischen Potenziale für unsere Gesellschaft zu nutzen und für alle sichtbar zu machen.

Deshalb geht es in den Ausschüssen für Chancengerechtigkeit und Integration um mehr als nur um ‚Integration‘. Zwar stellt das Ankommen und Einleben von Neueinwander*innen einen wichtigen Aufgabenschwerpunkt dar. Allerdings geraten die Interessen derjenigen, die bereits seit Langem in Deutschland leben, schnell ins Hintertreffen. Auch Menschen mit internationaler Familiengeschichte, die in Deutschland aufgewachsen sind, oftmals schon in zweiter oder dritter Generation in der Bundesreprublik leben, erfahren meist Benachteiligung in verschiedenen Lebensbereichen. Zugleich werden ihre Fähigkeiten und Potenziale wie Disversitätssensibilität und Mehrsprachigkeit nicht gesehen oder abwertend behandelt. Die Ausschüsse müssen daher verstärkt Chancengerechtigkeit und Potentialentfaltung in den Blick nehmen und die Vorteile der Einwanderungsgesellschaft sichtbar machen. Zugleich bleibt der Kampf gegen Diskriminierung und Rassismus eine zentrale Herausforderung in den Kommunen.

Heterogenität_IR

Die Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration stehen für Vielfalt!

In den Ausschüssen für Chancengerechtigkeit und Integration engagieren sich mehr junge Menschen und mehr Frauen, als anderen politischen Gremien – beim Stadtrat, im Landtag oder im Bundestag. Das Durschnittsalter der direkt gewählten Mitglieder liegt in der am 01.11.2025 beginnenden Amtsperiode bei 46 Jahren. 43,15 % der Mandate wurden an Frauen vergeben. Im Vergleich: Das Durchschnittsalter im Landtag NRW liegt in der laufenden Periode bei 48 Jahren, der Frauenanteil bei 35,5%. Außerdem sind in den Ausschüssen Menschen aus über 90 Herkunftsländern vertreten.

Engagement für die eigenen Interessen

Die Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration setzen sich beispielsweise für folgende Themen ein:

    • Chancengrechtigkeit und Entfaltung von Potenzialen der Menschen mit internationaler Familiengeschichte,
    • Einsatz für mehr politische Teilhabe, insbesondere das Kommunale Wahlrecht für Drittstaatsangehörige,
    • Antidiskriminierungs- und Antirassismusarbeit,
    • Förderung natürlicher Zwei- und Mehrsprachigkeit,
    • Verbesserung der Schulerfolge der Kinder mit internationaler Familiengeschichte,
    • Förderung erfolgreicher Übergänge von der Schule in den Beruf,
    • Interkulturelle Öffnung der Verwaltung,
    • Aufnahme und Integration von Menschen mit Fluchterfahrung,
    • Öffnung der Sportvereine für Menschen mit internationaler Familiengeschichte.

Mitglieder:

Ab dem 01.11.2025 bestehen 114 Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration in folgenden Städten und Gemeinden:

A
AachenAhlenAlsdorfArnsberg


B
Bad Oeynhausen, Bad SalzuflenBaesweiler, Beckum, Bergisch Gladbach, BergkamenBielefeldBocholt, BochumBönenBonnBornheimBottropBrühl, Burscheid


C
Castrop-Rauxel


D
Detmold, Dinslaken, Dormagen, Dorsten, DortmundDürenDüsseldorfDuisburg


E

EmmerichEnnepetal, Erftstadt, ErkrathEschweilerEssenEuskirchen


F
Frechen


G
Geldern, GelsenkirchenGevelsbergGladbeck, Goch, Greven, Gronau, Gummersbach, Gütersloh


H
HagenHamm, Hattingen, Heiligenhaus, HerfordHerneHertenHerzogenrath, HiddenhausenHilden, Hückelhoven, Hürth


I
Iserlohn, Ibbenbühren


J
Jülich


K
Kaarst, Kamen, Kamp Lintfort, KerpenKleveKölnKrefeld, Kreuztal (kein Mitglied im Landesintegrationsrat NRW)


L
LangenfeldLeichlingenLeverkusenLippstadt,Löhne, LüdenscheidLünen


M
MarlMeerbuschMendenMettmannMinden, Moers, Mönchengladbach, Monheim am RheinMülheim a.d. RuhrMünster


N
NeussNettetalNiederkassel


O
Oberhausen,


P
PaderbornPulheim


R
RatingenRecklinghausenRemscheid, Rheda-WiedenbrückRheine


S
Sankt Augustin, Schwelm, Schwerte, SiegburgSiegenSoestSolingenStolberg


T
Troisdorf


U
Unna


V
VelbertViersen,


W

WeselWesseling, WittenWuppertal, Würselen