Die Integrationsräte sind die politischen Repräsentationsgremien der Migrantinnen und Migranten in NRW auf kommunaler Ebene und werden von ihnen gewählt. Als Pflichtgremien sind sie im § 27 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen rechtlich verankert. Neben den gewählten Migrantenvertreter/innen gehören ihnen auch entsandte Ratsmitglieder an, die eine Verzahnung mit dem jeweiligen Rat gewährleisten. Auf Augenhöhe arbeiten alle Mitglieder in den Integrationsräten an einer effektiven Integrationspolitik. Als demokratisch gewählte Gremien, die eng mit der kommunalen Politik verzahnt sind, erfüllen die Integrationsräte zwei Funktionen: Sie bilden die politische Vertretung der Menschen mit Migrationshintergrund in Nordrhein-Westfalen und sind zugleich auch die Expertengremien für das Thema Integration in den Gemeinden.
Seit der Novellierung des § 27 im Dezember 2018 ist die Einrichtung eines beratenden Integrationsausschusses alternativ zum Regelgremium Integrationsrat möglich. Die rechtlichen Grundlagen sind in Abs. 12 geregelt.
Auf Grundlage des neugestalteten § 27 GO NRW wurden 2020 101 Integrationsräte und 7 Integrationsausschüsse gewählt. Der Landesintegrationsrat verwendet im Allgemeinen die Bezeichnung „Integrationsrat“, gemeint sind alle Gremien, die auf Grundlage des § 27 in Nordrhein-Westfalen bestehen.
Eine gute Orientierung und Hilfestellung für die politische Arbeit im Integrationsrat bietet die Publikation Arbeit der Integrationsräte in Nordrhein-Westfalen – Eine Handreichung des Landesintegrationsrates NRW.
Themen der Integrationsräte:
Da Integration als gesellschaftliche Querschnittsaufgabe zu verstehen ist, können sich die Integrationsräte mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen.
Zu den wichtigsten Themen gehören:
- Chancengrechtigkeit und Entfaltung von Potenzialen der Menschen mit internationaler Familiengeschichte
- Einsatz für mehr politische Teilhabe, insbesondere das Kommunale Wahlrecht für Drittstaatsangehörige,
- Antidiskriminierungs- und Antirassismusarbeit,
- Förderung natürlicher Zweisprachigkeit,
- Verbesserung der Schulerfolge der Kinder mit internationaler Familiengeschichte,
- Interkulturelle Öffnung der Verwaltung
- Ein erfolgreicher Übergang von der Schule in den Beruf,
- Aufnahme und Integration von Flüchtlingen,
- Öffnung der Sportvereine für Menschen mit internationaler Familiengeschichte.
Mitglieder:
Es bestehen 104 Integrationsräte und 7 Integrationsausschüsse in folgenden Städten und Gemeinden:
A
Aachen, Ahlen, Alsdorf, Arnsberg
B
Bad Oeynhausen, Bad Salzuflen, Baesweiler, Beckum, Bergisch Gladbach, Bergkamen, Bielefeld, Bocholt, Bochum, Bönen, Bonn, Bornheim, Bottrop, Brühl, Burscheid
D
Detmold, Dinslaken, Dormagen, Dorsten, Dortmund, Düren, Düsseldorf, Duisburg
E
Eitorf, Emmerich, Ennepetal, Erkrath, Eschweiler, Essen, Euskirchen
F
Frechen
G
Gelsenkirchen, Gevelsberg, Gladbeck, Gronau, Gummersbach, Gütersloh
H
Hagen, Hamm, Harsewinkel, Hattingen, Herford, Herne, Herten, Herzogenrath, Hiddenhausen, Hilden, Hückelhoven, Hürth
I
Iserlohn
J
Jülich
K
Kamen, Kamp Lintfort, Kerpen, Kleve, Köln, Krefeld, Kreuztal (kein Mitglied im Landesintegrationsrat NRW)
L
Langenfeld, Leichlingen, Leverkusen, Lippstadt, Lüdenscheid, Lünen
M
Marl, Meerbusch, Menden, Mettmann, Minden, Moers, Mönchengladbach, Monheim am Rhein, Mülheim a.d. Ruhr, Münster
N
Neuss, Nettetal, Niederkassel
O
Oberhausen,
R
Ratingen, Recklinghausen, Remscheid, Rheda-Wiedenbrück, Rheine
S
Sankt Augustin, Schwelm, Schwerte, Siegburg, Siegen, Soest, Solingen, Stolberg
U
Unna
W
Wallfahrtsstadt Werl, Wesel, Wesseling, Wetter, Witten, Wuppertal, Würselen