Die Bundesregierung plant die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts. Die angestrebten Änderungen sind im Wesentlichen:
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am 19. Mai 2023 veröffentlicht. Aktivitäten des Landesintegrationsrates zur Novellierung des Staatsangehörigkeitsrechts:
- Verkürzung der erforderlichen Aufenthaltszeit von acht auf fünf Jahre
- Bei „besonderen Integrationsleistungen“ schon nach drei Jahren
- Erleichterungen bei über-67-Jährigen: o keine schriftlichen Sprachnachweise
- Zulassung der doppelten Staatsbürgerschaft, keine Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit(en)
- Vollständige Abschaffung der Optionspflicht bei in Deutschland geborenen Kindern.
o keine Verpflichtung zum Einbürgerungstest
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am 19. Mai 2023 veröffentlicht. Aktivitäten des Landesintegrationsrates zur Novellierung des Staatsangehörigkeitsrechts:
Resolution
Das Staatsangehörigkeitsrecht muss der Lebensrealität in Deutschland gerecht werden!
Die von der Bundesregierung angekündigte Gesetzesreform des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist im Sinne der Einwohnerinnen und Einwohner unseres Staates mit internationaler Familiengeschichte und kommt zugleich der gesamten Gesellschaft zugute. mehr →
Musterantrag und Musteranschreiben
Appell an Wahlkreisabgeordnete
Materialien für die Integrationsräte und -ausschüsse. Die Gremien können sich an die Budestagsabgeordneten aus ihrem Wahlkreis wenden und an die Unterstützung der Reform appellieren.
Musterantrag →
Musteranfrage →
Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts jetzt!
9. September 2023, Landtag NRW
Gemeinsam mit der NRW-Landtagsfraktion der Grünen führt der Landesintegrationsrat eine Informations- und Diskussionsveranstaltung zur anstehenden Reform durch. Die Veranstaltung bietet eine tiefergehende Auseinandersetzung mit der geplanten Novellierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes... mehr →