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Der Landesintegrationsrat NRW begrüßt es, dass das WDR-Gesetz novelliert wird. Die Änderung des Gesetzes eröffnet die Möglichkeit, die gesellschaftlichen Entwicklungen im WDR stärker zu berücksichtigen. Unsere Gesellschaft ist einem ständigen Wandel unterworfen. Dieser Wandel darf auch beim Gesetzgebungsverfahren nicht vernachlässigt werden.
Der Landesintegrationsrat hat seine Mitglieder bereits bei der Online-Konsultation Anfang dieses Jahres zur Teilnahme aufgerufen. Zahlreiche Eingaben wurden zum Thema Integration und WDR getätigt. Nach unserer Ansicht fanden diese Eingaben beim Gesetzentwurf wenig Berücksichtigung. Deshalb sind aber diese Themen im WDR-Gesetz nicht weniger wichtig.
Nach Ansicht der nordrhein-westfälischen Landesregierung erfordern veränderte Rahmenbedingungen eine Reform und Weiterentwicklung des Gesetzes über den Westdeutschen Rundfunk. Der Landesintegrationsrat sieht in der Bevölkerungsvielfalt Nordrhein-Westfalens einen wichtigen Aspekt dieser Rahmenbedingungen und erkennt in der Gesetzesnovellierung die Chance, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stärker für die vielfältige Gesellschaft zu öffnen.
Die Hörer- und Zuschauerlandschaft hat sich in den vergangenen 50 Jahren durch den stetig wachsenden Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund an der nordrhein-westfälischen Bevölkerung wesentlich verändert. Ein Viertel aller Einwohnerinnen und Einwohner in unserem Bundesland hat heute einen Migrationshintergrund, und die Zahl wird in den nächsten Jahren und Jahrzehnten weiter steigen. Die Migrantinnen und Migranten sind selbstverständlicher Teil Nordrhein-Westfalens und Gebührenzahler wie alle anderen Einwohnerinnen und Einwohner auch.
Das neue WDR-Gesetz muss daher der Bevölkerungsvielfalt gerecht werden und die Migrantinnen und Migranten in gleichem Maße wie die Mehrheitsbevölkerung bei den Programmangeboten berücksichtigen. Die Frage lautet nun: Wie soll der Westdeutsche Rundfunk künftig seinen Auftrag als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt aus der Sicht der Migranteninnen und Migranten wahrnehmen?
Die Lebensrealität der Menschen mit Migrationshintergrund ist durch Bilingualität und Bikulturalität geprägt. Das zentrale Anliegen der Migrantinnen und Migranten bei der Novellierung des Gesetzes ist, dass diese Lebensrealität stärker im Programmangebot des WDR und der interkulturellen Öffnung des Personals widergespiegelt wird. Für die Menschen sind ihre Herkunftskulturen und sprachen von großer Bedeutung und sie haben einen Anspruch darauf, dass diese durch entsprechende Angebote von muttersprachlichen Sendungen wertgeschätzt werden.
Die Darstellung der Migrantinnen und Migranten sollte lebensnah und ohne die Verwendung klischeebehafteter Bilder und Inhalte erfolgen. Dazu gehört auch, dass Menschen mit Migrationshintergrund nicht nur zu Wort kommen, wenn über migrations- und integrationsspezifische Themen berichtet wird, sondern dass sie bei allen Fragen, die die unterschiedlichen Lebensbereiche betreffen, eingebunden werden. Darüber hinaus erwarten wir vom WDR, dass er sich seinen Grundsätzen entsprechend durch regelmäßige Berichterstattung über das Gefahrenpotential von Rassismus und Extremismus für Frieden und soziale Gerechtigkeit einsetzt.
Des Weiteren sollte auch im Rundfunkrat des WDR die zweitgrößte Religionsgruppe in unserem Land, die Muslime, berücksichtigt werden. Aus unserer Sicht wäre es angemessen, wenn der Dachverband der islamischen Organisationen in NRW berücksichtigt werden würde.
Uns ist es bewusst, dass durch Gesetze keine Programmvorschriften gemacht werden können. Jedoch muss es möglich sein, an herausgehobener Stelle eine Formulierung zu platzieren, damit die Migrantinnen und Migranten beim WDR entsprechend berücksichtigt werden.