Resolution des Hauptausschusses des Landesintegrationsrates NRW zu den Aussagen des Koalitionsvertrages der neuen Landesregierung in NRW
23. Oktober 2017Vorstand des Landesintegrationsrates NRW neu gewählt!
15. November 2017von links: Ksenija Sakelšek, Tayfun Keltek, Martina Rudowitz (Bürgermeisterin Gelsenkirchen), Dr. Joachim Stamp (NRW-Integrationsminister) , Melek Topaloğlu (Vorsitzende Integrationsrat Gelsenkirchen) und Muhammet Balaban
Im Mittelpunkt der zweiten Hauptausschusssitzung des Landesintegrationsrates NRW im Jahr 2017 am 21. Oktober in Gelsenkirchen stand die Rede des NRW-Integrationsministers Dr. Joachim Stamp, MdL (FDP), in der er die Migrations- und Integrationspolitik der neuen Landesregierung vorstellte. Die Rede des Ministers wurde von den Delegierten mit großer Spannung und Aufmerksamkeit erwartet, da sie insbesondere von ihm Konkretisierungen in Bezug auf die Äußerungen im Koalitionsvertrag zwischen der CDU und der FDP erwarteten. Auf Seite 75 des Koalitionsvertrages heißt es:
„Wir werden die Kommunen von der Pflicht entbinden, Integrationsräte vor Ort einzurichten. Wir wollen, dass die Kommunen selbst entscheiden, ob ein solches Gremium oder ein Integrationsausschuss erforderlich ist, oder nicht. Nur ein solches Optionsmodell wird der konkreten individuellen Situation vor Ort tatsächlich gerecht.“
Herr Dr. Stamp räumte zu Beginn seines Vortrages ein, dass der Koalitionsvertrag missverstanden werden könne. Die Landesregierung verfolge jedoch keineswegs den von den Integrationsräten kritisierten Plan, den Kommunen von der Pflicht zu befreien, ein Vertretungsgremium einzurichten. Vielmehr soll die „Arbeit und Mitbestimmung [der Gremien] vor Ort verbindlicher“ werden. Er unterstrich außerdem, dass die Integrationsräte ihre Arbeit auch in Zukunft fortsetzen können, wenn dieser Wunsch besteht. Allerdings soll mit einem Integrationsausschuss eine „verbindlichere Alternative“ für die Kommunen ermöglicht werden. Dieses Gremium soll im Gegensatz zu den Integrationsausschüssen, die von 2009 bis 2014 in einigen NRW-Kommunen existierten, echte Beschlussrechte besitzen.
Viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer stellten kritische Fragen in Bezug auf den Status der Migrantenvertreter im Ausschussmodell, denn sie befürchten, dass sie in einem Ausschuss nicht auf Augenhöhe mit den Ratsvertretern wirken können. In der Vergangenheit durften im Integrationsausschuss die Migrantenvertreter nicht in der Mehrheit sein, außerdem musste ein aus dem Rat entsandter Stadtverordneter die Funktion des Vorsitzes und der Stellvertretung des Vorsitzes ausüben. Der Minister bat um ein wenig Geduld, um zu einem späteren Zeitpunkt gemeinsam mit der Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) ein Alternativmodell vorstellen zu können. Grundsätzlich betonte er jedoch, dass die Gremien mit einem „echten“ Beschlussrecht gestärkt werden sollen. Er signalisierte außerdem seine Bereitschaft dazu, seinen Vorschlag im Landesintegrationsrat NRW zur Diskussion zu stellen.
Tayfun Keltek war nach der Rede des Ministers positiv gestimmt und fasste das Ergebnis wie folgt zusammen: 1. auch in der Zukunft wird ein für die Kommunen verpflichtendes Gremium geben; 2. die Bedeutung der Gremien wird mit Beschlussrecht aufgewertet; 3. die politische Beteiligung der Migrantinnen und Migranten wird sichergestellt.
Der Minister stellte weitere Eckpunkte der Integrationspolitik der Landesregierung vor und ging auch auf das Thema „Mehrstaatigkeit“ ein: Auf Bundesebene wolle er sich dafür einsetzen, dass die Einwanderer der ersten Generation bei Beibehaltung ihrer Herkunftsstaatsangehörigkeit eingebürgert werden können. Mit einem „Generationenschnitt“ soll erreicht werden, dass die endlose Weitergabe der Staatsangehörigkeit über Generationen hinweg nicht mehr möglich ist. Außerdem soll die Einbürgerung generell erleichtert und mit einer Kampagne begleitet werden. Er plädierte für ein Einwanderungsgesetz, in dem die Emigration nach Deutschland durch ein Punktesystem ermöglicht werden soll. Das Bleiberecht für abgelehnte Flüchtlinge will die Landesregierung über eine Bundesratsinitiative regeln.
Die Hauptausschusssitzung beschloss folgende Resolutionen:
- Resolution des Hauptausschusses des Landesintegrationsrates NRW zu den Aussagen des Koalitionsvertrages der neuen Landesregierung in NRW
- Resolution des Hauptausschusses des Landesintegrationsrates NRW „Forderungen an die neue Bundesregierung“