25 Jahre Brandanschlag in Solingen. Vielfalt schätzen – Rassismus ächten
20. April 2018Lokale Veranstaltungen anlässlich „25 Jahre Brandanschlag in Solingen“
24. Mai 2018Pressemitteilung vom 23.05.2018. Die Vorsitzenden der kommunalen Integrationsräte sind über den Gesetzentwurf zur Änderung des § 27 Gemeindeordnung NRW schockiert. Das Treffen der Vorsitzenden fand am 19. Mai in Düsseldorf statt.
Die Landesregierung will nach dem Referentenentwurf zur Novellierung der Gemeindeordnung NRW einen Integrationsausschuss als Alternative zu den bestehenden Integrationsräten einführen. Die Kommunen sollen selbst entscheiden, ob sie einen Integrationsrat oder einen Integrationsausschuss einrichten. In diesem neuen Gremium sollen die Migrantenvertreter/innen zwar mitdiskutieren dürfen, sie haben aber kein Stimmrecht bei den vom Rat übertragenen Angelegenheiten. Dieses Vorhaben missachtet die gewollte politische Beteiligung der Migrantinnen und Migranten an politischen Prozessen in den Kommunen und lässt die gewählten Mitglieder des Gremiums als Statisten dastehen.
Die Vorsitzenden der Integrationsräte in NRW warnen angesichts dieses Vorhabens vor einer Blockadepolitik bei der politischen Teilhabe. Die Integrationsräte stellen für die Migrant/innen die zentralen Gremien der politischen Willensartikulation in den Gemeinden dar. Es ist nicht nachvollziehbar, dass diese Gremien in ihrer Kompetenz eingeschränkt und beschnitten werden.
„Dieser massive Angriff auf die über 20 Jahre geleistete Arbeit der Integrationsräte ist ein Rückschritt in die 70er Jahre. Die bestehenden Integrationsräte haben eine bundesweite Vorreiterrolle. In diesen demokratisch gewählten Gremien arbeiten die Migrantenvertreter/innen gemeinsam mit entsandten Ratsmitgliedern auf Augenhöhe, um die lokale Integrationspolitik zu gestalten“, sagt der Vorsitzende des Landesintegrationsrates NRW, Tayfun Keltek.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Treffens fordern die Stärkung der Integrationsräte statt einer Schwächung und die Schaffung von neuen Gremien. Die vom Grundgesetz garantierte Freiheit muss allen Menschen im Geist des Grundgesetzes ermöglicht werden. „Das Thema Integration ist als Querschnittsaufgabe auch in den kleinsten Kommunen angekommen. Die Integrationsräte müssen für eine erfolgreiche kommunalpolitische Arbeit mit mehr Kompetenzen ausgestattet und als wichtiger Gesprächspartner in Integrationsfragen anerkannt werden. Die Koalitionspartner sollten das geplante Vorhaben nochmal prüfen und auf die Realitäten der Integrationsräte in den Kommunen abstimmen. Der Landesintegrationsrat NRW bietet der Landesregierung in dieser Frage gerne eine konstruktive Zusammenarbeit an“, so Keltek abschließend.
Des Weiteren wurde zur Beratung des Gesetzesentwurfs eine außerordentliche Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW am 16.06.2018 in Düsseldorf beschlossen.