Chancen für Kommunen
10. Dezember 2019Pressemitteilung des Landesintegrationsrates NRW anlässlich des Todes von Guntram Schneider
7. Januar 2020Pressemitteilung vom 10. Dezember 2019
Tayfun Keltek, Vorsitzender des Landesintegrationsrates NRW, stellt anlässlich des Jahrestages der Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR), die Besonderheit der Resolution vom 10. Dezember 1948 heraus: „Die Erklärung der Vereinten Nationen ist ein Quantensprung in der Entwicklungshistorie der Menschenrechte. Zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit wurden damit Rechte formuliert, die für alle Menschen gleichermaßen gelten. Dieser universelle Charakter verleiht der AEMR einen herausragenden Stellenwert und ist gleichwohl als Aufforderung zur Umsetzung dieser zu verstehen.“
Der erste Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte garantiert jedem Menschen die gleichen Rechte. Dabei spielen Herkunft, Staatsangehörigkeit, Hautfarbe, Geschlecht oder Religion keine Rolle.
Allerdings gestaltet sich der Umgang Deutschlands und weiterer europäischer Staaten mit den Menschenrechten teilweise als äußerst schwierig.
„Die Erklärung schützt nicht nur das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit und Diskriminierung, sondern auch den Schutz vor Folter sowie das Recht auf Leben. So ist vor allem die Flüchtlingspolitik der Europäischen Union unter Berücksichtigung dieser Aspekte zutiefst inhuman und steht im Widerspruch zu der Menschenrechtserklärung“, führt Keltek aus.
Ferner muss die Anwendung der Menschenrechte in Deutschland auf alle Lebensbereiche mit Nachdruck gefordert werden. Migrantinnen und Migranten sind täglich betroffen von Rassismus, Diskriminierung und Benachteiligung im Arbeits- und Wohnungsmarkt, sowie beim Zugang zur Bildung. Rechtspopulisten stigmatisieren Minderheitengruppen, hetzen gegen sie und sehen in ihnen den Ursprung allen Übels in unserem Land.
Keltek weiter: „Deutschland nimmt eine besondere Rolle bei der Umsetzung der Menschenrechte ein. Der historische Kontext der Menschenrechtserklärung, die unter den Nachbeben der faschistischen Nazi-Diktatur entstanden ist, verpflichtet die BRD die Rechte ethnischer und religiöser Minderheiten zu achten.“
Es ist notwendig, dass die Zivilgesellschaft durch Förderung ihrer Initiativen und Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung gestärkt wird. Von großer Bedeutung ist dabei die positive Haltung der Politikerinnen und Politiker in Fragen der Einwanderung und der gesellschaftlichen Akzeptanz der hier lebenden Migrantinnen und Migranten.
„Als demokratischer Staat darf die Bundesrepublik Deutschland Rechtsextremisten, Rechtspopulismus und Diskriminierungsmechanismen nicht tatenlos gegenüberstehen. Alle demokratischen Parteien und gesellschaftliche Gruppen müssten sich verpflichtet fühlen, sich antidemokratischen und menschenrechtsverletzenden Tendenzen entgegenzustellen und unsere gemeinsamen Werte zu schützen“, so Keltek weiter.
Der Landesintegrationsrat NRW fordert die Bundesrepublik auf, ihrer historischen Verantwortung gerecht zu werden und eine klare und unmissverständliche Haltung bei der Umsetzung der Menschenrechte einzunehmen.