Teilhabe von Frauen mit internationaler Familiengeschichte – Barrieren abbauen, Zugänge schaffen
30. März 2022Wahlaufruf des Landesintegrationsrates NRW zur Landtagswahl am 15. Mai 2022
21. April 2022Wahltag
Der Wahltag für die Landtagswahl in NRW ist der 15. Mai 2022. Die Wahllokale sind zwischen 08:00 und 18:00 Uhr geöffnet. Der Landtag wird alle fünf Jahre neu gewählt.
Wer und was wird gewählt?
Dem Landtag gehören mindestens 181 Abgeordnete an (plus ggf. Überhangs- und Ausgleichsmandate). 128 davon werden direkt in den Wahlkreisen gewählt. Aus den Landeslisten der antretenden Parteien werden die übrigen Mandate vergeben. Gewählt werden können alle Wahlberechtigten, die seit mindestens drei Monaten in NRW leben.
Im Film sind Informationen zu den Aufgaben und zur Arbeitsweise des Landtages NRW aufbereitet.
(Film bereitgestellt von der Landeszentrale für politische Bildung NRW; Quelle)
Wahlberechtigte
Wahlberechtigt ist wer mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in NRW wohnt. Damit sind ca. 13,2 Millionen Menschen aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit dürfen weder wählen noch gewählt werden (aktives und passives Wahlrecht). In Nordrhein-Westfalen leben derzeit ca. 5.322.000 Menschen mit internationaler Familiengeschichte. Abzüglich derjenigen, die die Voraussetzungen zur Wahlberechtigung nicht erfüllen (Ausländer/innen, Minderjährige etc.) sind 2.030.000 Menschen mit internationaler Familiengeschichte berechtigt, den Landtag zu wählen (Stand 2019, Quelle: MKFFI). Demnach haben 15,38% der Wahlberechtigten eine internationale Familiengeschichte und können das Wahlergebnis maßgeblich beeinflussen.
Alle wahlberechtigten Personen werden in ein Wählerverzeichnis eingetragen (von Amts wegen, eine Beantragung ist nicht notwendig). Sie erhalten einige Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung, in der das Wahllokal für die Stimmabgabe angegeben ist.
Stimmabgabe
Am Wahltag können die Wahlberechtigten zwischen 08:00 und 18:00 Uhr ihre Stimme im auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Wahllokal abgeben. Sie erhalten die Wahlunterlagen unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung und/oder des Personalausweises. Die Stimmabgabe findet unter den Grundsätzen der allgemeinen, gleichen, unmittelbaren, geheimen und freien Wahl statt. Für eine gültige Stimmabgabe sind zwei Kreuze erforderlich: Eines für die Direktkandidatin / den Direktkandidaten des Wahlkreises und eines für die Landesliste.
Bereits vor dem eigentlichen Wahltag ist die Stimmabgabe per Briefwahl möglich. Für den Erhalt der Briefwahlunterlagen ist ein Antrag bis spätestens 18:00 Uhr am Freitag vor dem Wahltag erforderlich. Der Wahlbrief muss bis 18:00 Uhr am Wahltag bei der zuständigen Stelle vorliegen. Hierfür kann der Vordruck verwendet werden, der meist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden ist. Außerdem ist in der Regel eine Beantragung per Internet oder eine persönliche Anforderung beim Wahlamt bzw. der Briefwahlstelle möglich. In der Stadtverwaltung kann übrigens direkt gewählt und der Stimmzettel abgegeben werden – auch vor dem eigentlichen Wahltag.
Quellen und weiterführende Informationen:
»Landeszentrale für politische Bildung NRW
»Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW