Kommunales Wahlrecht: Gesetzentwurf zur Änderung der NRW-Verfassung im Parlament
24. November 2016Newsletter Nr. 4/2016 vom 22. Dezember 2016
22. Dezember 2016Pressemitteilung des Landesintegrationsrates NRW vom 9. Dezember 2016.
Der Landesintegrationsrat NRW ist empört über den Parteitagsbeschluss der CDU zur Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft für in Deutschland geborene Kinder von Migrantinnen und Migranten. Er zeugt von einem hohen Maß an Realitätsverweigerung in Teilen der CDU, ist weltfremd und schädlich für das gleichberechtigte und friedliche Zusammenleben. Die Abschaffung der Optionspflicht 2014 war richtig! Sie war ein längst überfälliges Zeichen der Anerkennung der Lebensrealität von Millionen Menschen in Deutschland, die ihr Herkunftsland nicht verleugnen können und wollen.
Tayfun Keltek, Vorsitzender des Landesintegrationsrates NRW, sieht im Leitantrag der Jungen Union eine klare Botschaft: „Es ist offensichtlich, dass ein Teil der CDU der Partei einen rechten Anstrich geben will, um bei den Wahlen im nächsten Jahr die verloren gegangenen Wählerinnen und Wähler an die AfD wieder zurückzuholen. Das ist ein Trugschluss und die CDU weiß das! Denn jeder Wahlkampf auf Kosten der Migrantinnen und Migranten ist Wasser auf die Mühlen der rechten und rechtspopulistischen Parteien. Es besteht kein Zweifel, dass die Wählerinnen und Wähler nicht den Nachahmern ihre Stimme geben, sondern dem ‚Original‘.“
Für besonders verhängnisvoll ist laut Keltek aber die Wirkung, die die unsägliche Debatte über die Optionspflicht auf die Migranten hat: „Sie sind die Leidtragenden des Leitantrages der Jungen Union, denen abermals zu verstehen gegeben wird, sie seien keine vollwertigen Mitglieder dieser Gesellschaft, sondern nur Objekte einer Diskussion. Sie werden aufgefordert, ihre Herkunftsidentität zu leugnen und aufzugeben. Das ist für die Betroffenen undenkbar. Die Weigerung, die Lebensrealität der Menschen mit Migrationshintergrund wahrzunehmen, ist das größte Hindernis für Integration!“
Der Landesintegrationsrat NRW fordert seit vielen Jahren eine richtige Reform des Staatsbürgerschaftsrechtes, dass Mehrstaatigkeit grundsätzlich für alle Einbürgerungswillige ermöglicht. Das bisherige Gesetz teilt Migrantinnen und Migranten in unterschiedlichen Klassen auf. Es gilt das Prinzip der Einstaatigkeit. Ausgerechnet die größte Gruppe der Migranten in Deutschland, die aus der Türkei kommt, ist deshalb benachteiligt. Eine Einbürgerung für Türkischstämmige ist nur bei Aufgabe der Herkunftsstaatsbürgerschaft möglich. Kommt der Einbürgerungswillige aber aus der EU oder einem Land, das seine Staatsbürger nicht aus der Staatsbürgerschaft entlässt (Das gilt gegenwärtig u.a. für Afghanistan, Algerien, Iran, Marokko und Syrien), wird die Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit angenommen. Gleiches gilt für anerkannte Flüchtlinge, wenn die Verfolgung im Heimatland fortbesteht. So kommt es, dass Einbürgerungen mit fortbestehender bisheriger Staatsangehörigkeit tatsächlich sehr hoch sind. Im Jahr 2015 lagen sie bei 54,2 %.
Es muss sich die Einsicht durchsetzen, dass die doppelte Staatsbürgerschaft kein Luxus ist, den der Staat großzügig zubilligen oder verweigern kann. Ein Einwanderungsland wie Deutschland braucht ein modernes Staatsbürgerschaftsrecht, das Migranten dazu einlädt, sich einzubürgern. Das jetzige Gesetz hält sie davon eher ab und sorgt dafür, dass die Einbürgerungszahlen seit Jahren auf einem sehr niedrigen Niveau verharren. Haben sich im Jahr 2000: 186.688 Personen einbürgern lassen, waren es im vergangenen Jahr nur noch 107.181.
Jetzt ist eine sachliche Diskussion gefragt, um keine falsche Neiddebatte aufkommen zu lassen. Die Aufgabe muss sein, die Menschen mit Migrationshintergrund für diese Gesellschaft zu gewinnen, nicht sie mit populistischem Getöse wegzustoßen und dabei den Rechten Aufwind zu verschaffen.