Am Donnerstag, 20. August 2015, präsentiert der Landesintegrationsrat seine Umfrageergebnisse zur Einführung des kommunalen Wahlrechts für Ausländer
17. August 2015Newsletter des Landesintegrationsrates NRW Nr. 6/2015 vom 31. August 2015
31. August 2015Pressemitteilung vom 20. August 2015.
Eine eindrucksvolle Mehrheit von 62 % der Wahlbevölkerung in NRW spricht sich für die Einführung eines Kommunalwahlrechts für alle dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer aus; im bundesweiten Durchschnitt sind es 59 %. Außerdem erwarten 59 % der Befragten (in NRW und der BRD), dass ein Ausländerwahlrecht die Identifikation und das Mitverantwortungsgefühl für die Kommune verstärken würde. Das sind die Ergebnisse einer infratest dimap-Umfrage, die im Auftrag des Landesintegrationsrates NRW und des Integrationsrates Köln durchgeführt wurde.
„Die Umfrageergebnisse sind ein starkes Signal der Bürgerinnen und Bürger für mehr demokratische Beteiligung aller Bevölkerungsgruppen“, stellte der Vorsitzende des Landesintegrationsrates NRW, Tayfun Keltek, fest. „Die Migranten möchten am politischen Geschehen mitwirken, aber das bleibt ihnen verwehrt, wenn sie keinen deutschen Pass haben. Diesen Missstand kritisieren wir seit Jahren mit aller Deutlichkeit und drücken damit auch den Willen der Gesamtbevölkerung aus, das belegt die Umfrage eindeutig.“
Die Notwenigkeit einer Gesetzesänderung erscheint umso dringlicher, als dass die Wählerinnen und Wähler aller im Bundestag vertretenden Fraktionen die Forderung nach einem Kommunalwahlrecht unterstützen. In NRW beläuft sich die Zahl der Unterstützer bei den Grün-Wählern auf 86 %, bei den CDU-Wählern immerhin noch auf 52 %. Die Zustimmung zum Ausländerwahlrecht bei Kommunalwahlen steigt mit höherem Haushaltseinkommen und höherem Bildungsgrad. Überdies sprechen sich insbesondere junge Menschen bis 29 Jahre (80 %) für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Ausländer aus.
Keltek wies darauf hin, dass EU-Ausländer bereits seit dem Maastrichter Vertrag von 1992 das kommunale Wahlrecht in Deutschland haben. Nun sei es höchste Zeit, dass dieses Recht endlich auch für alle anderen Menschen gilt, die in Deutschland ihren Lebensmittelpunkt haben. „Die Umfrageergebnisse sind ein klarer Auftrag an die Politik, das Ausländerwahlrecht für Kommunalwahlen gesetzlich zu ermöglichen. In Nordrhein-Westfalen könnte dies schon bald über eine Änderung der Landesverfassung geschehen“, so Keltek weiter. „Damit würde die Chance ergriffen werden, die politische Ungleichbehandlung vieler Migranten abzubauen und die Integration voranzutreiben.“
Gemeinsam mit dem DGB Nordrhein-Westfalen, der Freien Wohlfahrtspflege NRW, dem Landesjugendring NRW, der LandesschülerInnenvertretung NRW und der Landesseniorenvertretung NRW hatte der Landesintegrationsrat im Oktober 2014 eine Kampagne zur Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle Ausländerinnen und Ausländer in NRW gestartet. Seitdem wird das Thema auch in den Kommunen intensiv diskutiert, und zahlreiche Integrations- und Stadträte haben Beschlüsse gefasst, die Kampagne des Landesintegrationsrates NRW zu unterstützen. Sie fordern die vom Landtag eingerichtete Kommission zur Reform der nordrhein-westfälischen Verfassung auf, die Einführung des kommunalen Wahlrechts auf die Agenda zu setzen und dem Landtag einen Vorschlag zur Änderung der Verfassung zu unterbreiten.