Demokratisches Sprechen: Extremismus, Populismus und Stammtischparolen. Umgang mit Herausforderungen im politischen Gespräch
27. März 2026Pressemitteilung des Landesintegrationsrates NRW vom 26. März 2026
Die Äußerung von Friedrich Merz vom 25. März 2026, ein beachtlicher Teil der Gewalt gegen Frauen gehe von „den Gruppen der Zuwanderer“ aus, hält einer sachlichen Überprüfung auf Basis der verfügbaren Daten nicht stand. Die Polizeiliche Kriminalstatistik und die Lagebilder des Bundeskriminalamtes zeigen ein anderes Muster. Gewalt gegen Frauen findet überwiegend im sozialen Nahraum statt. Täter sind in der großen Mehrheit aktuelle oder ehemalige Partner, Familienangehörige oder bekannte Personen. Diese Struktur ist unabhängig von Herkunftslinien stabil belegt.
Statistische Auswertungen zur Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen erlauben keine einfachen Schlussfolgerungen über Ursachen. Sie bilden weder Verurteilungen ab noch berücksichtigen sie zentrale Einflussfaktoren wie Altersstruktur oder soziale Lage. Gruppen mit höherem Anteil junger Männer weisen in allen Bevölkerungssegmenten eine höhere Kriminalitätsbelastung auf. Ohne diese Differenzierung entsteht ein verzerrtes Bild. Der Begriff ‚Zuwanderer‘ ist zudem analytisch unscharf. Er umfasst sehr unterschiedliche Lebensrealitäten und Generationen. Eine pauschale Zuschreibung von Gewalt auf dieser Grundlage stellt keine seriöse oder belegbare Argumentation dar.
Politische Kommunikation trägt Verantwortung für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Verkürzte Aussagen, die Herkunft mit Gewalt verknüpfen, verschieben den Fokus weg von den tatsächlichen Ursachen geschlechtsspezifischer Gewalt. Sie erschweren wirksame Prävention und verstärken rassistische Zuschreibungen.
Zudem sind Frauen mit internationaler Familiengeschichte ebenso selbst von sexualisierter Gewalt betroffen und stoßen häufig auf Hürden beim Zugang zu Schutz und Unterstützung. Wenn Gewalt pauschal mit Zuwanderung verknüpft wird, werden sie zusätzlich als Teil eines gesellschaftlichen Problems dargestellt. Sie erleben damit beides gleichzeitig: Gewalt und öffentliche Stigmatisierung. Diese doppelte Belastung ist Ausdruck intersektionaler Diskriminierung und erschwert den Zugang zu Hilfe.
Um Frauen vor Gewalt im öffentlichen, digitalen und privaten Raum zu schützen, braucht es Präventionsarbeit in allen gesellschaftlichen Gruppen, konsequente Strafverfolgung und Zugang zu Hilfesystemen. Gleichzeitig weist die aktuelle Rechtslage Lücken auf, insbesondere bei der Verfolgung digitaler Gewalt. In wesentlichen Bereichen wurde es versäumt, das Strafrecht an die Realität digitaler Räume anzupassen. Deutschland liegt hier erkennbar zurück. „Der Landesintegrationsrat NRW fordert, dass das Thema Gewalt gegen Frauen als strukturelles Problem ernst genommen wird und nicht für Stigmatisierung instrumentalisiert wird“, so Tayfun Keltek, Vorsitzender des Landesintegrationsrates.
Es ist nicht hinnehmbar, dass in politischen Debatten staatliche Verantwortung und strukturelle Defizite ausgeblendet werden und stattdessen immer wieder Menschen mit internationaler Familiengeschichte als Erklärung für diverse gesellschaftliche Problemlagen herangezogen werden.