„Chancengerechtigkeit und Integration vor Ort. Die Politik in unserer Stadt mitgestalten“
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16. Oktober 2025„Chancengerechtigkeit und Integration vor Ort. Die Politik in unserer Stadt mitgestalten“
Gemeinsames Qualifizierungsangebot des Landesverbandes der Volkshochschulen von NRW, der Landeszentrale für politische Bildung NRW und des Landesintegrationsrates NRW für direkt gewählte und entsandte Mitglieder von Ausschüssen für Chancengerechtigkeit und Integration (Änderung des Namens der Integrationsräte zum 01.11.2025)
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg*innen,
dem Landesverband der Volkshochschulen von NRW (Landesverband) und dem Landesintegrationsrat NRW stehen im Rahmen einer Kooperation mit der Landeszentrale für politische Bildung NRW (Lan-deszentrale) in den Jahren 2025-2026 erneut Mittel zur Verfügung, um neugewählte Mitglieder der Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration zu qualifizieren. Die Qualifizierungsreihe soll die Mitglieder der Ausschüsse in ihrer Arbeit unterstützen bzw. in ihrem kommunalpolitischen Wirken stärken.
Inhalte der Qualifizierungsreihe
In den Seminaren, die vor Ort von Volkshochschulen angeboten werden, können sich nach der Integrationsratswahl im Herbst 2025 die gewählten und entsandten Integrationsratsmitglieder auf ihre neuen Aufgaben vorbereiten. Die Qualifizierungsreihe besteht aus zwei Modulen: Lebenswelt und Handlungsfeld Kommune sowie Entwicklung von Zielen und deren Umsetzung. Schwerpunkte sind inhaltliche Fragen zur Integrationspolitik in Nordrhein-Westfalen und zur konkreten Integrationsgestaltung auf kommunaler Ebene sowie methodische Grundlagen für eine wirkungsvolle kommunalpolitische Teilhabe.
Im ersten Modul (Basismodul 1) werden den Teilnehmerinnen zunächst das „praktische Handwerkzeug“ für die Arbeit im kommunalen Chancenausschuss vermittelt, wie etwa ihre grundlegenden Rechte und Pflichten als Ausschussmitglieder, wichtige Kenntnisse zur Geschäftsordnung sowie die wichtigsten Kompetenzen des Gremiums vermittelt.
Im zweiten Modul (Aufbaumodul 2) liegt der Fokus auf der konzeptionellen Zielplanung und Erarbeitung strategischer Ziele und konkrete Arbeitsschwerpunkte des Chancenausschusses.
Rahmenbedingungen für die Durchführung
- Kooperationspartner*innen vor Ort: Für eine Veranstaltung werden sowohl interessierte Integ-rationsräte als auch Volkshochschulen als Kooperationspartnerinnen benötigt, um die Qualifizierungsangebote in den Kommunen durchführen zu können.
- Durchführungszeitraum: Die Qualifizierungsreihe kann im Zeitraum von Oktober 2025 bis No-vember 2026 durchgeführt werden.
- Trainer*innen: Die Veranstaltungen vor Ort werden von speziell für diesen Zweck geschulten Trainerinnen durchgeführt.
- Teilnehmendenzahl: Mindestens 8 und maximal 20 Ausschussmitglieder aus einer oder unterschiedlichen Kommunen.
- Bei einer Anmeldung von 12 bis maximal 20 Teilnehmenden werden Honorar- und Reisekosten von zwei Trainer*innen übernommen.
- Bei einer Anmeldung von 8 bis 12 Teilnehmenden werden lediglich die Honorar- und Reisekosten einer Trainerin / eines Trainers übernommen.
- Damit alle Ausschussmitglieder die Gelegenheit bekommen, an der Qualifizierungsreihe teilzunehmen, sind die Mitglieder der Gremien benachbarter Kommunen zugelassen, an den Qualifizierungen teilzunehmen.
- Durchführungsform:
- Die Veranstaltungen finden in Präsenz statt.
- An jedem der für die Durchführung des Angebotes ausgewählten Standort können das Basismodul 1 und das Aufbaumodul 2 durchgeführt und entsprechend mit Landesmitteln gefördert werden (d. h. maximal 2 Veranstaltungen).
- Es ist nicht erforderlich, dass beide Module gebucht werden, es wird jedoch empfohlen, an jedem Standort beide Module anzubieten.
- Kosten: Für die Durchführung der Veranstaltungen stehen durch die Landeszentrale bereitgestellte Fördermittel zur Übernahme von Referent*innen-Honoraren sowie anfallenden Reisekosten (Berechnung nach Landesreisekostengesetz NRW) zur Verfügung.
- Die Veranstaltungen werden von Trainer*innen-Tandems durchgeführt, die aus einer/einem Erwachsenenbildner*in sowie einer Person aus dem Bereich Chancenausschüsse bestehen.
- Pro zweitägige Veranstaltung werden die Honorarkosten von maximal zwei Trainer*innen in Höhe von 450 € pro Trainer*in pro Seminartag à acht Stunden übernommen (bzw. 900,- Euro bei zwei Referentinnen).
- Beauftragung der Trainerinnen und Abrechnung:
- Der Landesverband übernimmt die Vermittlung von entsprechend geschulten Referent*innen, die auf Basis eines bestehenden Fortbildungsprogramms die Qualifizierungsmodule durchführen.
- Die Vertragsabschlüsse mit den Trainerinnen erfolgen direkt durch den Landesverband, sobald Termine an den Landesverband übermittelt und passende Trainerinnen ermittelt worden sind.
Der Landesintegrationsrat NRW übernimmt folgende Leistungen:
- Inhaltliche Planung der Schulungen und Unterstützung bei der Durchführung
- Bedarfsabfrage bei den Ausschüssen für Chancengerechtigkeit und Integration in NRW
- Auswahl der Standorte zur Durchführung der Qualifizierungsreihe (in Absprache mit den Kooperationspartnerinnen).
Der Landesverband übernimmt folgende Leistungen:
- Durchführung einer Interessensbekundung bei den Volkshochschulen
- Vermittlung der Kontakte interessierter Volkshochschulen an den Landesintegrationsrat NRW
- Koordinierung der Terminabstimmung zwischen Trainerinnen, Integrationsrätinnen und durchführenden Volkshochschulen
- Verwaltung der Fördermittel
- Verpflichtung der Trainerinnen und Übernahme ihrer Honorare und Fahrtkosten
- Übernahme der Verpflegung im Rahmen der Seminare (Kaffee, Tee, Wasser, ggf. Kekse und/oder kleiner Imbiss; max. 12 Euro pro Person)
- Evaluation der Veranstaltungen
Die Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration vor Ort übernehmen folgende Leistungen:
- Die Geschäftsstelle des Chancenausschusses wird gebeten, den Landesintegrationsrat NRW über das grundsätzliche Interesse des eigenen Gremiums zu informieren.
- Mindesteilnehmerzahl: 8 Ausschussmitglieder (Die Teilnahme von Ausschussmitgliedern anderer Kommunen ist erwünscht).
- Anmeldemanagement und Erstellen einer Teilnehmerinneneliste (Name, Vorname, Ort, E-Mail-Adresse) und Übermittlung an den Landesintegrationsrat NRW.
- Benennung von einer/einem Ansprechpartnerin für die Organisationvor Ort.
Die durchführende Volkshochschule übernimmt die folgenden Leistungen:
- Durchführung der Veranstaltung vor Ort
- Abstimmung mit dem durch den Landesintegrationsrat vermittelten Trainer*innen und jeweiligen Ansprechpersonen für die Ausschussgruppe
- Bereitstellung geeigneter digitaler oder analoger Räumlichkeiten
- Evaluation der Veranstaltung und Zusendung der Abrechnungsunterlagen an den Landesverband
Nach Ablauf der Frist werden entsprechend der Bedarfsabfragen bei Volkshochschulen und Ausschüssen die Standorte für die Durchführung der Qualifizierungen ausgewählt, um möglichst vielen Ausschussmitgliedern eine Teilnahme an Fortbildungsangeboten in ihrer Region zu ermöglichen. Ausgewählte Standorte werden frühestmöglich informiert.
Kontakt für Rückfragen:
Anna Hutnik | hutnik[at]vhs-nrw.de
Referat Politik und Gesellschaft
Landesverband der Volkshochschulen von NRW e.V.
Engin Sakal | engin.sakal[at]landesintegrationsrat.nrw
Geschäftsführung
Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen
Die Kooperationspartner*innen danken allen Interessierten vorab herzlich für Ihre Rückmeldung.