Mein Mandat im Integrationsrat
10. März 2022Aufruf an die Integrationsräte zur Unterstützung Geflüchteter aus der Ukraine
22. März 2022Resolution des Hauptausschusses zur Umsetzung des Landesprogramms, 19.03.2022
Die Landesregierung hat das Programm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM) auf den Weg gebracht, um die Kommunen bei ihren kommunalen Integrationsaufgaben zu unterstützen, die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zu stärken und Defizite in der Angebotsstruktur zu erkennen und zu beheben. Im Mittelpunkt steht der eingewanderte Mensch, der bei der Integration und der Entfaltung seiner Potenziale bestmöglich unterstützt werden soll. Infolge der ressortübergreifenden Zusammenarbeit und der Einbindung unterschiedlicher verwaltungsinterner und -externer Akteur/innen der kommunalen Integrationsarbeit in die strategische Steuerung soll KIM als partizipatives Programm etabliert werden, das von der Expertise zivilgesellschaftlicher Organisationen und gemeinnütziger Dienstleister profitiert. Hierfür stellt das Land erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung, die in erster Linie für Personalstellen in den Verwaltungen eingesetzt werden sollen. KIM ist im Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW rechtlich verankert; eine kontinuierliche Förderung ist vorgesehen.
Die Integrationsräte und -ausschüsse in Nordrhein-Westfalen begrüßen die angestrebten Verbesserungen in der kommunalen Integrationsinfrastruktur durch das Landesprogramm. Insbesondere im potenzial- und teilhabeorientierten Ansatz sehen sie große Chancen für die Zielgruppe von KIM, der sich auch positiv auf die gesamte Stadtgesellschaft auswirken kann. Zugleich mahnen sie an, paternalistische Strukturen zu überwinden und die verbindliche, kontinuierliche Begleitung der Kommunalpolitik sicherzustellen. Vor allem die Integrationsräte/-ausschüsse müssen bei den konzeptionellen Planungen im Rahmen des Landesprogramms eingebunden sein. Die Integrationsräte/-ausschüsse sind die kommunalen Fachgremien zur Gestaltung der Integrationspolitik vor Ort und außerdem die politischen Interessenvertretungen der Menschen mit internationaler Familiengeschichte. Ihre Beteiligung ist nicht nur aufgrund demokratischer Prinzipien geboten, sondern auch angesichts großer Sachkenntnis und den Verbindungen in die Communities der Menschen mit internationaler Familiengeschichte.
Die Integrationsräte und Integrationsausschüsse fordern:
- Die Integrationsräte/Integrationsausschüsse müssen bei der Erarbeitung der Konzepte zur Beantragung von Landesmitteln beteiligt werden
- Die regelmäßige Einbindung der Integrationsräte/Integrationsausschüsse in kreisfreien Städten in die konzeptionellen Planungen soll verbindliches Kriterium für die Bewilligung der Fördermittel sein
- Kreise müssen Konzepte zur Einbindung von Integrationsräten in den kreisangehörigen Gemeinden vorlegen
- Zum Umsetzungstand von KIM muss regelmäßig in den Integrationsräten/Integrationsausschüssen berichtet werden