Am 14. September 2025 können alle wahlberechtigten Einwohner:innen NRWs ihre Stadtparlamente neu wählen. Zeitgleich sind auch alle Menschen mit Migrationsgeschichte – bzw. mit internationaler Familiengeschichte im weiteren Sinn – aufgerufen, ihr politisches Mitspracherecht über die Wahl des Integrationsrats zu nutzen. Dieses politische Fachgremium arbeitet zu den Themen Migration, Integration und Chancengerechtigkeit und vertritt in den Kommunen die spezifischen Interessen von Menschen mit internationaler Familiengeschichte.

Der Landesintegrationsrat NRW wirbt sowohl für die aktive Kandidatur zum Integrationsrat als auch für eine hohe Wahlbeteiligung unter den vielfältigen Gruppierungen von Neuzugewanderten und von bereits seit mehreren Generationen in NRW lebenden Familien mit internationaler Familiengeschichte. Er unterstützt alle potentiellen Kandidat:innen, kommunalen Verwaltungen und demokratischen Ratsfraktionen bei der Vorbereitung der Integrationsratswahlen. Der Landesintegrationsrat setzt sich zudem dafür ein, die Synergien aus der Gleichzeitigkeit von Integrationsrats- und Kommunalwahlen zu nutzen und bewirbt auch die Beteiligung an der Kommunalwahl.

Aufruf zur Beteiligung am Kooperationsnetzwerk Integrations- und Kommunalwahl NRW

Das „Kooperationsnetzwerk Integrations- und Kommunalwahl NRW“ (KNIK) lädt alle Akteure der politischen Bildungsarbeit zur Mitarbeit ein, die sich für ein gleichberechtigtes Miteinander in einer freiheitlich demokratischen Migrationsgesellschaft einsetzen. Gemeinsam möchten wir 2025 zu einer Kampagne beitragen, die sich der politischen Beteiligung in NRW im Wahljahr 2025 widmet und die einen besonderen Schwerpunkt auf die Jugend- und Schülerarbeit in den Bereichen Kultur und Medien legt.

Inhaltlich schlagen wir folgende Schwerpunkte vor, die für ein junges Publikum und alltagsnah aus eigener Perspektive aufbereitet werden können:

  • die Möglichkeiten der politischen Partizipation in Integrationsräten und der Kommunalpolitik erläutern,
  • zur Beteiligung an der Integrationsrats- und Kommunalwahl in NRW im September 2025 aufrufen,
  • Demokratische Beteiligungsprozesse verständlich und mehrsprachig beschreiben (Parteiprogramme erläutern, was bewegt zur (Nicht-)Wahl etc.).

Formate und Zielgruppen:

  • prinzipiell sind alle Online- und Offline-Formate möglich; von kurzen Videos für Social Media Plattformen, Reportagen, Interviews mit Politiker:innen, Fotoaustellungen, Diskussionsrunden, Preisausschreiben etc.
  • Zielgruppen sind überwiegend Erstwähler:innen und jüngere Altersgruppen. Einige Formate (bspw. Diskussionsrunden) werden aber auch höhere Altersgruppen ansprechen.

Die Rolle des Landesintegrationsrats:

Der Landesintegrationsrat stellt sich in diesem Netzwerk als koordinierender Akteur mit seinen Ressourcen zur Verfügung und bereitet Inhalte rund um die Integrationsratswahl und das Thema (politische) Beteiligung von Menschen mit Migrationsgeschichte auf:

  • wir beteiligen uns an Infoveranstaltungen, referieren zu politischen Teilhabemöglichkeiten in der Kommune und zur Funktionsweise und Bedeutung des Gremiums Integrationsrat;
  • wir bereiten online und offline Informationen auf (über Webseite, Flyer, Unterrichtsreihe Integrationsrat etc.), die genutzt werden können;
  • wir laden Gruppen in die Geschäftsstelle des Landesintegrationsrats ein unter dem Motto „Ein Blick hinter die Kulissen der politischen Arbeit“;
  • wir vermitteln Kontakte für Gespräche oder Interviews mit Bundestags- und Landtagsabgeordneten, Kommunalpolitiker:innen, Integrationsratsmitgliedern in den Kommunen etc.;
  • wir stellen unser breites Netzwerk für die Verbreitung der Produktionen zur Verfügung.

Warum brauchen wir einen Integrationsrat – Beispiele aus dem Alltag:

  • Damit Menschen mit nicht „deutsch“ klingenden Namen und sichtbarem Migrationshintergrund gleiche Chancen bei der Job- und Wohnungssuche haben.
    • Der Integrationsrat kann sich bspw. für anonyme Bewerbungsverfahren bei der Stadtverwaltung oder für eine städtische Richtlinie zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einsetzen.
  • Damit in Behörden die Gleichbehandlung aller Bürger:innen Realität wird und Diskriminierung künftig ein Fremdwort ist.
    • Der Integrationsrat kann sich bspw. für interkulturelle Schulungen der städt. Mitarbeitenden einsetzen oder dafür, dass städt. Mitarbeitende systematisch ihre Herkunftssprache zusätzlich zur deutschen Sprache im Dienst einsetzen können.
  • Damit die Familiensprache der Kinder im Kindergarten und in der Schule wertgeschätzt und gefördert wird und sie gerade deshalb gut Deutsch lernen.
    • Der Integrationsrat kann sich für die Bereitstellung von Fördermitteln für herkunftssprachliche bilinguale Kitagruppen, für den Ausbau des herkunftssprachlichen Unterrichtes an Schulen oder für regelmäßige Informationsveranstaltung zu Mehrsprachigkeit für Eltern einsetzen.
  • Damit Menschen mit sichtbarem Migrationshintergrund zusammen mit ihren Freund:innen problemlos die Clubs in der Stadt besuchen können.
    • Der Integrationsrat kann sich für ausreichende Beratungsstellen bei Diskriminierung und Rassismus, für die Förderung von Antirassismusprojekten wie z.B. eines Discochecks, Workshops zur interkulturellen Sensibilisierung von Türsteher*innen oder für die Einrichtung einer städtischen Personalstelle zur Prävention und Abbau von Intoleranz, Diskriminierung und Ausgrenzung einsetzen.
  • Damit es kultursensible Angebote für die Senior:innen der ersten Zuwanderergeneration gibt, die jetzt alt und pflegebedürftig geworden sind.
    • Der Integrationsrat kann sich für kultur- und sprachsensible Beratungs- und Pflegeangebote oder für die interkulturelle Öffnung der Seniorennetzwerke und -treffpunkte einsetzen.
  • Und vieles andere mehr!

Aktuelle Netzwerkpartner (Stand 04.12.2024)

Demokratisch Handeln
Ansprechpartner:
Christoph Schlagenhof
Tel.: 02401 6074137
Mobil: 0157 32555831
schlagenhof@demokratisch-handeln.de

Der Bundeswettbewerb „Demokratisch Handeln“ ist ein Kinder- und Jugendwettbewerb zur Förderung der demokratischen Kultur. Er wurde 1990 gegründet und zeichnet Demokratieprojekte aller Art aus dem schulischen und außerschulischen Bereich aus. Ziel des Wettbewerbs ist die Würdigung, Sichtbarmachung, Vernetzung und das Empowerment der Projekte. „Demokratisch Handeln“ ist ein von der Kultusministerkonferenz empfohlener Schüler- und Jugendwettbewerb. Er wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert und von den Kultusministerien in den Ländern unterstützt. Träger ist der Förderverein Demokratisch Handeln e. V.


„START in NRW“ beruht auf einer Kooperation zwischen der START-Stiftung gGmbH, dem Schulministerium und dem Integrationsministerium NRW. Es wird wird zudem von zahlreichen weiteren Partnerinnen und Partnern unterstützt, darunter Kommunen, Unternehmen, (Bürger*innen-)Stiftungen und Privatpersonen. Die Landeskoordination START in NRW ist Teil der Landesstelle schulische Integration (LaSI). Sie setzt das Programm um, ist Ansprechpartnerin und betreut die Stipendiat*innen in NRW.


JFC Medienzentrum e.V.
Ansprechpartnerin
Conny Crumbach
Tel.: 0221 1305615-26
crumbach@jfc.info

Das jfc Medienzentrum bietet medienpädagogische Praxisformate für die Kinder- und Jugendarbeit. Alles rund um Medien, Kultur und Perspektiven – ein offenes, barrierefreies Haus für alle … kreativ, sozial, fair und nachhaltig.


Die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur e.V. (GMK) setzt sich für die Förderung einer ganzheitlichen, umfassenden Medienpädagogik und Medienkompetenz ein. Hierbei gilt es, soziale, ethische, kulturelle, kreative und politische Aspekte mit technischen Kompetenzen und Voraussetzungen zu verknüpfen. Sie wurde 1984 als bundesweiter Zusammenschluss von Fachleuten aus den Bereichen Bildung, Kultur und Medien gegründet. Als gemeinnütziger Verein und größter medienpädagogischer Fachverband für Institutionen und Einzelpersonen ist die GMK Plattform für Diskussionen, Kooperationen und neue Initiativen.


Medienprojekt Wuppertal e.V.
Ansprechpartner
Andreas von Hören
Tel.: 0202 28319879
info@medienprojekt-wuppertal.de

Das Medienprojekt Wuppertal konzipiert und realisiert seit 1992 erfolgreich Modellprojekte aktiver Jugendvideoarbeit. Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14–28 Jahren werden (im Rahmen von pädagogischen Institutionen oder privat organisiert) produktorientiert bei ihren eigenen Videoproduktionen unterstützt, ihre Videos im Kino, in Schulen, Jugendeinrichtungen etc. in Wuppertal präsentiert und als Bildungsmittel bundesweit vertrieben. Alle Projekte dienen der aktiven Medienerziehung und dem kreativen Ausdruck jugendlicher Ästhetiken, Meinungen und Lebensinhalte.

Bei Interesse am Kooperationsnetzwerk Kommunal- und Integrationsratswahl 2025 schreiben Sie eine Mail an:
info@landesintegrationsrat.nrw
christian.schramm@landesintegrationsrat.nrw

FAQs Integrationsratswahl

Wann ist die Wahl

Die Wahlen der Integrationsräte und die Kommunalwahlen in NRW werden am 14. September 2025 durchgeführt.

Was ist ein Integrationsrat?

Die kommunalen Integrationsräte sind die Fachgremien für Integrationspolitik und zugleich elementar für die politische Partizipation der Einwohnerinnen und Einwohner mit internationaler Familiengeschichte. Der Integrationsrat ist das einzige Gremium, in dem demokratisch gewählte Migrantenvertreterinnen und -vertreter sowie entsandte Ratsmitglieder sich regelmäßig, strukturiert und einander ebenbürtig über die Belange der Migrantinnen und Migranten in der Kommune beraten. Relevante Themen sind dabei Chancengerechtigkeit im Bereich Bildung, Arbeit und Ausbildung sowie Schutz vor Diskriminierung und Rassismus. Die politische Arbeit im Integrationsrat lebt von der Teilhabe der Migrantinnen und Migranten in der kommunalen Politik, ihrem ehrenamtlichen Engagement und der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Der Integrationsrat befasst sich mit allen Themen der Integration, kann sich aber auch zu jedem anderen Thema äußern. Die Migrantenvertreterinnen und -vertreter bringen dabei die spezifischen Perspektiven und Potenziale von Menschen mit internationaler Familiengeschichte und innovative neue Idee ein.

Was ist die rechtliche Grundlage?

Die Integrationsräte sind die politischen Repräsentationsgremien der Migrantinnen und Migranten in NRW auf kommunaler Ebene und werden von ihnen gewählt. Als Pflichtgremien sind sie im § 27 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen[1] rechtlich verankert. Neben den gewählten Migrantenvertreter/innen gehören ihnen auch entsandte Ratsmitglieder an, die eine Verzahnung mit dem jeweiligen Rat gewährleisten. Auf Augenhöhe arbeiten alle Mitglieder in den Integrationsräten an einer effektiven Integrationspolitik. Als demokratisch gewählte Gremien, die integraler Bestandteil der kommunalen Politik sind, erfüllen die Integrationsräte zwei Funktionen: Sie bilden die politische Vertretung der Menschen mit internationaler Familiengeschichte in Nordrhein-Westfalen und sind zugleich auch die Expertengremien für das Thema Integration in den Gemeinden.

Wer darf wählen?

  • Wahlberechtigt sind alle Ausländerinnen und Ausländer, die am Wahltag 16 Jahre alt sind;
  • sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
  • Wahlberechtigt sind auch Deutsche, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben;
  • die neben der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen;
  • die als Kinder ausländischer Eltern ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erworben haben;
  • nichtdeutsche EU-Bürgerinnen und Bürger;
  • Aussiedlerinnen und Aussiedler.

Wer darf gewählt werden?

  • Kandidieren dürfen deutsche und nichtdeutsche Einwohnerinnen und Einwohner, die mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und seit drei Monaten in der jeweiligen Stadt mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind.
  • Sie müssen im Sinne des Wahlgesetzes das passive Wahlrecht haben (=wählbar sein).

Für wie lange ist man gewählt?

Integrationsräte werden für fünf Jahre gewählt, das heißt bis September 2030. Eine Ausnahme bilden persönliche Umstände, die es nötig machen, das Mandat niederzulegen.

Wie wird gewählt?

Wahlvorschläge können als Listen- oder Einzelvorschlag eingereicht werden und müssen von einer bestimmten Anzahl Wahlberechtigter unterstützt werden. Der Landesintegrationsrat empfiehlt die Bildung von Listen. Des Weiteren ist es möglich auch Stellvertreterinnen und Stellvertreter mit zu wählen. Nähere Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrer Stadtverwaltung.


[1] Der § 27 GO befindet sich derzeit in der Novellierung. Nach Beschluss der Neuformulierung informiert der Landesintegrationsrat NRW umgehend zu den Änderungen.