Stellungnahme zur Übertragung des Achtelfinalspiels zwischen Österreich und der Türkei
2. Juli 2024Für Vielfalt – gegen Rassismus
1. August 2024Pressemitteilung des Landesintegrationsrates NRW am 31. Juli 2024
Der Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen lehnt entschieden die geplante Neuregelung ab, wonach die Nationalitäten von Tatverdächtigen künftig in Pressemitteilungen der Polizei NRW genannt werden sollen. Der geplante Erlass des Innenministeriums, der diese Änderung vorsieht, wird von uns als problematisch und gefährlich bewertet.
Die beabsichtigte Offenlegung der Nationalität von Tatverdächtigen soll, laut Innenministerium, für mehr Transparenz sorgen und Spekulationen entgegenwirken. Der Erlass, der die Nennung der Nationalität bei identifizierten Tatverdächtigen vorsieht, orientierte sich bisher am Kodex des Deutschen Presserats, der eine solche Nennung nur bei überwiegendem öffentlichem Interesse vorsah. Die Neufassung des Erlasses könnte jedoch zur Folge haben, dass Vorurteile und rassistische Stereotypen weiter verstärkt werden.
Durch die Nennung der Nationalität von Tatverdächtigen entsteht bei der Bevölkerung der Eindruck, dass diese entscheidend für das kriminelle Verhalten ist. Dies kann Rassismus schüren und den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden. Wissenschaftliche Studien haben wiederholt gezeigt, dass es keinen kausalen Zusammenhang zwischen Kriminalität und Migration gibt. Vielmehr belegen Studien, dass Kriminalität in erster Linie durch drei wesentliche Faktoren beeinflusst wird: sozialer Status, Geschlecht und Alter – nicht durch die Herkunft oder Migration.
1. Sozialer Status: Menschen aus sozioökonomisch benachteiligten Verhältnissen sind überdurchschnittlich häufig in Straftaten verwickelt. Ungleichheiten in Bildung, Einkommen und Lebensbedingungen sind entscheidende Faktoren, die kriminelles Verhalten begünstigen.
2. Geschlecht: Statistische Daten zeigen, dass Männer, insbesondere junge Männer, überproportional häufig Straftaten begehen. Dies ist ein gut erforschtes Phänomen, das unabhängig von der Herkunft gilt.
3. Alter: Die Wahrscheinlichkeit, Straftaten zu begehen, ist bei jüngeren Altersgruppen deutlich höher.
Dies hängt mit Entwicklungsprozessen und sozialen Dynamiken zusammen.
Wird die Nationalität künftig dennoch genannt, werden sich gefährliche Stigmatisierungen voraussichtlich häufen. Diese Praxis könnte rassistische Hetze und Diskriminierung weiter anheizen und die ohnehin angespannte gesellschaftliche Stimmung verschärfen. „Die geplante Neuregelung birgt die Gefahr, dass gesellschaftliche Spannungen verschärft werden, anstatt Lösungen auf Basis fundierter wissenschaftlicher Erkenntnisse zu finden“, erklärt Tayfun Keltek, Vorsitzender des Landesintegrationsrats NRW. „Die Angaben über Tatverdächtige sind in Frage zu stellen, denn sie sagen nichts über die Verurteilung aus. Trägt eher zu Spaltung und Polarisierung unserer Gesellschaft bei. Im Übrigen gilt für Tatverdächtige die Unschuldsvermutung. Wir fordern eine Überprüfung der Entscheidung und eine Rückkehr zu einem Ansatz, der auf sachlicher, nicht auf diskriminierender Basis beruht.“