20 Jahre erfolgreiche politische Vertretung der Migrantinnen und Migranten auf Landesebene
19. November 2016Diskussion um Wiedereinführung der „Optionspflicht“ ist Steilvorlage für Rassisten!
9. Dezember 2016Die Fraktionen von SPD, Grünen und Piraten im Landtag NRW haben am 10. November 2016 einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung ins Parlament eingebracht.
Die Verfassungskommission hatte im Mai 2016 ihre Vorschläge für eine Änderung der Verfassung Nordrhein-Westfalens vorgelegt. Die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten fand darin keine Berücksichtigung, da in der Kommission keine Zwei-Drittel-Mehrheit für diesem Vorschlag zustande gekommen war.
Der Landesintegrationsrat NRW begrüßt daher den erneuten Vorstoß von SPD, Grünen und Piraten. Denn der nun eingebrachte Gesetzentwurf eröffnet die Möglichkeit, dass doch noch eine Verfassungsänderung herbeigeführt werden kann, die das Kommunalwahlrecht für alle in NRW realisiert. Die antragstellenden Fraktionen verfügen im Landtag allerdings über keine Zwei-Drittel-Mehrheit der Stimmen, die für eine Änderung der nordrhein-westfälischen Verfassung notwendig ist. Die erste Lesung fand am 10. November 2016 statt. Der Integrationsausschuss des Landtages befasste sich in seiner Sitzung vom 23. November mit dem Gesetzentwurf. Weitere Beratungen werden folgen.
Im Vorfeld hatte sich der Landesintegrationsrat in zahlreichen Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der Landtagsfraktionen für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle eingesetzt. Eine Lösung für das Land NRW unabhängig von bundespolitischen Entwicklungen stand dabei im Mittelpunkt der Forderung. Hintergrund ist, dass Initiativen im Bundesrat mit dem Ziel einer Grundgesetzänderung in der Vergangenheit wiederholt gescheitert sind. Wissenschaftler wie Dr. Felix Hanschmann, Jurist an der Goethe-Universität Frankfurt a.M., vertreten die Ansicht, dass die Länder über die Einführung des Kommunalwahlrechts für Drittstaatler selbst entscheiden können.
Der Landesintegrationsrat NRW unterstützt die Gesetzesinitiative zur Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle Ausländerinnen und Ausländer in Nordrhein-Westfalen und hofft auf eine Änderung der Landesverfassung durch das Parlament.