25 Jahre Einsatz für natürliche Mehrsprachigkeit
16. Juli 2026Der Landesintegrationsrat NRW wertet den gestrigen Landtagsbeschluss als wichtiges Signal, macht aber deutlich: Ohne verbindliche Umsetzung, ausreichend Personal und finanzielle Mittel bleibt der Antrag ein Papiertiger.
Pressemitteilung des Landesintegrationsrates NRW vom 17. Juli 2026
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am Donnerstag, den 16. Juli 2026 den gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen „Mehrsprachigkeit an Schulen stärken – eine Chance für die Gesellschaft und die persönliche Entwicklung“ beschlossen. Der Landesintegrationsrat NRW begrüßt dies ausdrücklich als längst überfälliges politisches Signal – und als ersten Schritt auf einem Weg, den er selbst seit 25 Jahren einfordert.
„Endlich wurde der erste Schritt getan, damit die Förderung der natürlichen Mehrsprachigkeit im Bildungssystem stärker implementiert werden kann“, erklärt der Vorsitzende des Landesintegrationsrates NRW, Tayfun Keltek. „Was gestern beschlossen wurde, ist das Ergebnis jahrzehntelanger Aufklärungsarbeit, wissenschaftlicher Expertise und beharrlichen politischen Dialogs. Darauf sind wir stolz – und genau deshalb wissen wir auch, wie viel jetzt noch zu tun bleibt.“
Bereits 2003 hatte der Landesintegrationsrat im Landtag ein erstes Fachgespräch zur natürlichen Mehrsprachigkeit initiiert. Es folgten Gutachten, Positionspapiere, der „Dortmunder Appell“ von 2014, die Initiative „Lebendige Mehrsprachigkeit“, eine politische Bildungsoffensive mit zahlreichen Gesprächen, Stellungnahmen und offene Briefe an die Landespolitik.[1] Dass zentrale Forderungen aus dieser langjährigen Arbeit nun in einem interfraktionellen Antrag münden, wertet der Landesintegrationsrat als Bestätigung seiner Rolle als fachlicher Vorreiter in diesem Politikfeld.
Der Landesintegrationsrat NRW hatte in seiner schriftlichen Stellungnahme zum Antrag die Grundausrichtung ausdrücklich unterstützt und zugleich auf eine entscheidende Schwachstelle hingewiesen: Der Beschlussteil bleibt hinter der überzeugenden Analyse der Ausgangslage zurück. Die dort formulierten Maßnahmen seien zwar sinnvoll, aber zu allgemein, zu unverbindlich und ohne klare Priorisierung, um tatsächlich Wirkung im schulischen Alltag zu entfalten.[2]
„Die natürliche Mehrsprachigkeit als wertvolle Kompetenz muss endlich zur gelebten Praxis in den Schulen werden, damit nicht jahraus, jahrein dieselben Diskussionen immer wieder aufs Neue geführt werden“, so Keltek weiter. „Gute Gesetze und Beschlüsse nützen nichts, wenn sie nicht mit Personal und Geld hinterlegt werden.“
Der Landesintegrationsrat NRW erneuert daher seine zentralen Forderungen an die Landesregierung:
- Mehr Personal für den Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU): Die Zahl der Planstellen muss in einem ersten Schritt wieder auf das Niveau des Jahres 2000 angehoben werden.
- Ausbau der Lehrkräfteausbildung: grundständige Studiengänge für weitere Herkunftssprachen an der Universität Essen sowie ein neuer Studiengang für den Herkunftssprachlichen Unterricht in der Primarstufe.
- Faire Bezahlung: eine schrittweise Angleichung der Eingruppierung von HSU-Lehrkräften an den regulären Tarifvertrag der Landeslehrkräfte.
- Landesweite bilinguale Bildungsangebote von der Primarstufe bis zum Abitur, orientiert am Vorbild der Staatlichen Europaschulen Berlin – zunächst in den großen Städten Köln, Düsseldorf, Dortmund, Essen und Duisburg.
- Verpflichtende Fortbildung aller Lehrkräfte zum Unterrichten in mehrsprachigen Klassen, etwa nach dem bewährten DemeK-Modell der Bezirksregierung Köln.
- Digitale Angebote, um Herkunftssprachlichen Unterricht auch in ländlichen Regionen und für selten gesprochene Sprachen zugänglich zu machen.
- Erleichterte Anerkennung im Ausland erworbener Lehramtsabschlüsse, um schneller zusätzliche Lehrkräfte zu gewinnen.
- Eine verbindliche Lenkungsgruppe mit Monitoring, um die Umsetzung der Beschlüsse dauerhaft zu begleiten und nachzuhalten.
Was jetzt fehle, sei nicht weiteres Wissen, sondern der politische Wille zur konsequenten, flächendeckenden und vor allem ressourcengesicherten Umsetzung.
„Der Landtag NRW muss der Landesregierung jetzt konkrete Aufträge erteilen – personell wie finanziell. Ohne ausreichende Mittel für zusätzliche Stellen, Lehrkräftebildung und mehrsprachige Angebote bleibt der gestrige Beschluss eine Absichtserklärung“, so Keltek. „Wir erwarten, dass die Landesregierung im Rahmen der Haushaltsplanung die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen bereitstellt, damit aus dem gestrigen Signal echte Chancengerechtigkeit für mehrsprachig aufwachsende Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen wird.“
Der Landesintegrationsrat NRW kündigt an, den weiteren Umsetzungsprozess kritisch und konstruktiv zu begleiten, und bietet der Landesregierung sowie den Fraktionen seine fachliche Expertise und sein landesweites Netzwerk ausdrücklich als Partner für die praktische Umsetzung an.
[1] Vgl. Landesintegrationsrat NRW „25 Jahre Einsatz für natürliche Mehrsprachigkeit“, https://landesintegrationsrat.nrw/wp-content/uploads/2026/07/Beitrag_LIR_NRW_Mehrsprachigkeit-Zusammenfassung.pdf (Stand 16.07.2026)
[2] Stellungnahme zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen „Mehrsprachigkeit an Schulen stärken – eine Chance für die Gesellschaft und die persönliche Entwicklung“ (Drucksache 18/14522) und zum Entschließungsantrag der Fraktion der FDP „Ohne Deutsch keine Chancengerechtigkeit – Bildungsqualität statt Ausweitung von Mehrsprachigkeit“ (Drucksache 18/15696): https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST18-3240.pdf (Stand 16.07.2026)Am Samstag, den 11. Juli 2026, fand die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW im Ratssaal der Stadt Köln statt. Über 140 Teilnehmer*innen aus 114 Ausschüssen für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) NRW kamen dabei zusammen.