
Gerade in Zeiten von Hass und Hetze die politische Teilhabe von Menschen mit internationaler Familiengeschichte stärken!
7. Juli 2025Pressemitteilung des Landesintegrationsrates NRW vom 11.07.2025
Am Mittwochabend, den 09.07.2025, hat der Landtag NRW mit den Stimmen der Grünen und der CDU die Rechtsgrundlage für die Wahl und die Arbeit der Integrationsräte in Nordrhein-Westfalen geändert. Der Landesintegrationsrat NRW, Landesverband der kommunalen Integrationsräte, sieht einige Verbesserungen, hätte dem Parlament aber mehr Mut gewünscht, um die politischen Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit internationaler Familiengeschichte substantiell voranzubringen.
„Ich freue mich, dass zumindest ein paar Vorschläge der Landesintegrationsrates zur Weiterentwicklung der Gremien Gehör gefunden haben. Ein wichtiges Anliegen von uns war, den Namen der Gremien den gesellschaftlichen Realitäten entsprechend anzupassen; das haben wir geschafft!“, sagt Tayfun Keltek, Vorsitzender des Landesintegrationsrates NRW. An die Stelle der Integrationsräte treten in Zukunft die Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration. Denn längst geht es nicht mehr nur um Integrationsangebote für Neueingewanderte, sondern um den Abbau von diskriminierenden Strukturen und die Schaffung gleichberechtigter Zugänge zu Bildung, Arbeitsmarkt, Kultur, Sport und Politik. Das betrifft alle Menschen mit internationaler Familiengeschichte, auch wenn sie schon in vierter Generation in NRW leben. „Ich begrüße den neuen Namen daher ausdrücklich. Er steht für das breite Aufgabenspektrum der Gremien und die Weiterentwicklung des Partizipationsgedankens“, so Keltek.
Auch die verpflichtende Aufnahme der zukünftigen Ausschüsse in die Beratungsfolge des Rates stellt eine deutliche Verbesserung dar. Die Regelung sorgt dafür, dass die Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration in den Sitzungsrhythmus des Stadtrates und der übrigen Ausschüsse eingebunden werden und die Gremien nicht mehr außerhalb der Kommunalpolitik stehen.
Positiv zu bewerten ist außerdem, dass der Anteil der Mitglieder in den Ausschüssen, die von der Bevölkerung mit internationaler Familiengeschichte direkt gewählt wird, zwei Drittel betragen muss. Die restlichen Sitze werden durch die vom Stadtrat entsandten Ratsmitgliedern besetzt. Die direkt Gewählten bilden folglich die Mehrheit und können die Interessen der Einwohner*innen mit internationaler Familiengeschichte wirksamer als vorher vertreten.
„Die neue Gemeindeordnung NRW ist leider nicht der große Wurf, den wir als Landesintegrationsrat erwartet haben. Vieles bleibt im Unklaren und öffnet Tür und Tor für negative Auslegungen des Gesetzes in den Kommunen. Insbesondere bin ich enttäuscht, dass sich der Gesetzgeber nicht dazu durchringen konnte, die Kompetenzen der Ausschüsse zu stärken. Nichtsdestotrotz glaube ich, dass wir mit dem neuen § 27 eine gute Grundlage für die Gremien haben und selbstbewusst in die Wahlen am 14. September gehen können“, resümiert Tayfun Keltek.
Im Jahr 1994 wurden die Integrationsräte (damals Ausländerbeiräte) in § 27 der Gemeindeordnung NRW rechtlich verankert. Als Pflichtgremien erfüllen sie seitdem die Funktion der politischen Interessenvertretung von Menschen mit internationaler Familiengeschichte und eines Fachausschusses für Integrationspolitik in den Kommunen. Die Mehrheit der Mitglieder wird direkt von der lokalen Bevölkerung mit nicht-deutschen Wurzeln gewählt; durch Entsendung von Ratsmitgliedern wird die Verzahnung mit dem jeweiligen Stadtrat gewährleistet. Die Gremien stehen für eine offene Gesellschaft, eine lebendige Demokratie und die Berücksichtigung von Perspektiven, die sonst keine Beachtung finden. Sie sorgen dafür, dass Themen wie Mehrsprachigkeit und die Bekämpfung von Rassismus vorangetrieben werden und ein positiver Blick auf Einwanderung die Integrationspolitik bestimmt.