Düsseldorf, Oktober 2022
Der Landesintegrationsrat und die kommunalen Integrationsräte in NRW fordern eine deutliche Verbesserung der Situation von geduldeten Menschen. In unserem Bundesland leben über 64.000 Personen mit abgelehntem Asylantrag, deren Ausweisung jedoch ausgesetzt wurde[1]. Sobald das Abschiebehindernis wegfällt, droht Geduldeten jederzeit die Ausweisung. Sie leben daher in ständiger Angst, Deutschland verlassen zu müssen, viele über mehrere Jahre oder sogar Jahrzehnte.
Eine Duldung stellt keine Grundlage für ein Leben in Würde dar! Nicht nur ist es ethisch untragbar, Menschen dauerhaft in einem Status der Unsicherheit und der Perspektivlosigkeit zu halten. Sondern es ist auch wirtschaftlich unsinnig, sie von staatlichen Leistungen abhängig zu machen – insbesondere wenn in gebetsmühlenartiger Regelmäßigkeit eine Fachkräftemangel in Deutschland beklagt wird. Mit Blick auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist es geboten, jeder und jedem eine faire Chance auf ein selbstbestimmtes Leben zu geben und nicht durch repressive Gesetze für Ungleichheiten und Hierarchien in der Bevölkerung zu sorgen. Zu bedenken ist auch das Engagement der unzähligen zivilgesellschaftlichen Initiativen, ehrenamtlichen Einzelpersonen, Wohlfahrtsverbände sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen, die sich tagtäglich für ein gutes Miteinander einsetzen. Dieser Einsatz wird durch die derzeitige, integrationsfeindliche Gesetzgebung torpediert!
Es braucht daher dringend einen echten Perspektivwechsel im Umgang mit geduldeten Menschen! Die von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag angekündigten Änderungen im Aufenthaltsrecht und der vom Kabinett am 06.07.2022 verabschiedete Gesetzentwurf zum Chancenaufenthalt können dafür eine Basis schaffen. Doch auch die Länder müssen aktiv werden. NRW hat in den vergangenen Jahren mit Programmen wie „Gemeinsam klappt`s“ und „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ Angebote zu Integration und Teilhabe auch für Geduldete geschaffen. Mit dem Erlass zur Umsetzung von § 25b AufenthG hat die Landesregierung zudem den politischen Willen bekundet, die rechtlichen Möglichkeiten zur Aufenthaltssicherung voll auszuschöpfen. Dieser Weg muss weitergegangen und die Bemühungen, Geduldeten ein Bleiberecht zu verschaffen, intensiviert werden. Insofern begrüßt der Landesintegrationsrat NRW den Erlass des NRW-Integrations- und Flüchtlingsministeriums vom 15.07.2022 zur Stärkung der Bleiberechte von Geduldeten. Der Erlass ist jedoch unnötig zurückhaltend formuliert und verpasst die Chance, eindeutige Vorgriffsregelungen zur Erteilung von Ermessensduldungen für diejenigen zu erlassen, die voraussichtlich unter den Anwendungsbereich des Chancenaufenthaltsrecht fallen werden. Ein solches Vorgehen würde den Ankündigungen im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen in NRW entsprechen, dass alle humanitären und aufenthaltssichernden Bleiberechtsregelungen so auszuschöpfen [sind], dass gut integrierte geduldete Geflüchtete eine Bleibeperspektive erhalten“ (S. 120).
Wir fordern die Landesregierung darüber hinaus auf, die auf bundesgesetzlicher Ebene geschaffenen Neuregelungen zügig und anwenderfreundlich umzusetzen und mit Erlassen zu flankieren. Alle rechtlichen Möglichkeiten müssen genutzt und die Ermessensspielräume der Ausländerbehörden klar definiert sein.
Deutschland und gerade unser Bundesland Nordrhein-Westfalen ist Einwanderungsland. Dazu gehört auch die Einwanderung von Menschen auf der Flucht. Unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus sind diese Menschen genauso wertvolle Mitglieder unserer vielfältigen Gesellschaft wie alle anderen auch. Deshalb gilt es, grundsätzlich mit einer Politik zu brechen, die Einwander/innen in erwünschte und unerwünschte aufteilt und ihnen anhand dieser Kategorien Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben in Würde einräumt oder sie in staatlicher Abhängigkeit und ständiger Unsicherheit lässt. Deshalb muss die Duldung perspektivisch abgeschafft werden. Bis dieses Ziel erreicht ist, müssen die vorhandenen Möglichkeiten zur Erlangung eines Bleiberechts voll ausgeschöpft werden.
[1] Stichtag 31.12.2021. Vgl. „Sachstand staatliches Asylsystem“. Bericht der Landesregierung für das 4. Quartal 2021, Landtag Nordrhein-Westfalen 17. Wahlperiode, Vorl. 17/6541.
[2] Entsprechend dem Kabinettentwurf für eine Chancenaufenthaltsrecht würde dem Aufenthaltsgesetz ein neuer § 104c eingefügt. Dieser sieht eine Stichtagsregelung für Personen vor, die sich am 01.01.2022 mit einer Duldung in Deutschland aufhielten. Eine Voraufenthaltszeit von fünf Jahren und w-eitere Voraussetzungen sind zu erfüllen. Die betroffenen Personen sollen ein Bleiberecht von einem Jahr erhalten, um in dieser Zeit die üb-
rigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht nach den geänderten Regelungen der §§ 25a und 25b AufenthG zu erfüllen (Bleiberechtsregelungen für gut integrierte Ausländer).
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