70 Jahre unser Grundgesetz – „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – Geist und Umsetzung
7. November 2019Stellungnahme zur politischen Partizipation
19. November 2019Stellungnahme zum Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2019 (Haushaltsgesetz), Drucksache 17/7200, und zum Gesetz zur Änderung haushaltswirksamer Landesgesetze (Haushaltsbegleitgesetz 2020), Drucksache 17/7203, vom 03.09.2019
Der Landesintegrationsrat bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme zu den den Haushalt 2020 betreffenden Gesetzentwürfen und die Einladung zur Anhörung am 31. Oktober 2019. Die Berücksichtigung integrationsspezifischer Haushaltsplanungen wird ausdrücklich begrüßt.
Die Integration von Migrantinnen und Migranten gewinnt für die Gesamtgesellschaft in Nord-rhein-Westfalen (NRW) weiter an Bedeutung. Integrationspolitische Ansätze müssen daher zielorientiert gefördert und begleitet werden. Dazu bedarf es finanzieller Mittel in ausreichen-der Höhe. Es gibt eine Vielzahl an Förderprojekten. Wichtig ist jedoch, dass sich die Förderung am Integrationsbedarf orientiert. Sie darf nicht Selbstzweck für die Projektträger sein. Die Förderung unterschiedlicher Projekte in gleichen Themenfeldern innerhalb einer Kommune sollte aufeinander abgestimmt sein. Eine Mehrfachförderung über den eigentlichen Bedarf hinaus, sollte es nicht geben.
Weiterhin erscheint es sinnvoll, bei nachhaltigen Maßnahmen zur Integration von der Projekt-förderung zu einer dauerhaften institutionellen Förderung zu gelangen. Dabei sollten die Ausgaben nicht isoliert betrachtet werden. Zu berücksichtigen ist vielmehr der durch sie entstehende – kaum zu überschätzende – Nutzen in Form friedlichen und gleichberechtigten Zusammenlebens der Menschen in unserem Land.
Integration ist ein vielschichtiger Prozess, der alle Mitglieder einer Einwanderungsgesellschaft betrifft und von allen Beteiligten entsprechende Anstrengungen erfordert. Die Integrations-räte sind Gremien, in denen diese Anstrengungen gebündelt werden. Sie vereinen in den Kommunen fachliche Kompetenz und politische Vertretung der Menschen mit Migrations-hintergrund. Sie sind daher unverzichtbar. Im Jahr 2020 finden die Kommunal- und Integrationsratswahlen in NRW statt. Zur Verbesserung der politischen Teilhabe von Migrantinnen und Migranten müssen Mittel zur Mobilisierung von Kandidatinnen und Kandidaten für die Integ-rationsräte sowie für Maßnahmen zur Steigerung der Wahlbeteiligung bereitgestellt werden. Der Landesintegrationsrat sieht in diesem Zusammenhang den Bedarf von ca. 150.000 €.
Dem Landesintegrationsrat stehen durch steigende Kosten faktisch immer weniger Haushalts-mittel für seine Arbeit zur Verfügung. Gleichzeitig steigen die Anforderungen mit den integrationspolitischen Aufgaben. Der Landtag wird daher gebeten, dem in der Folge höheren Bedarf des Landesintegrationsrates durch eine Erhöhung des Budgets in den kommenden Haushaltsplanungen Rechnung zu tragen.
Zur Verdeutlichung der gestiegenen Anforderungen seien nachfolgend noch einmal einige der Aufgaben und Positionen des Landesintegrationsrates dargestellt:
Die Zahl der Migrantinnen und Migranten in NRW ist in den letzten Jahren gestiegen. Im Rahmen der EU-Freizügigkeit und aus anderen Zuwanderungsgründen kann eine weitere Stei-gerung für die kommenden Jahre und Jahrzehnte erwartet werden. Auch dadurch wird die Frage der Integration von Einwanderern in unsere Gesellschaft weiter an Bedeutung gewin-nen. Die Herausforderungen für unsere Gesellschaft, sei es politischer, sozialer oder gesell-schaftlicher Natur, wachsen dabei mit. Der Landesintegrationsrat NRW verfolgt das Ziel, die Chancengleichheit für Migrantinnen und Migranten zu verbessern, sie vor Rassismus zu schüt-zen und eine Gleichbehandlung im Bildungssystem und auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen. Dabei steht die Wertschätzung ihrer Potenziale und Identitäten im Vordergrund. Der bishe-rige, überwiegend defizitorientierte Blick auf die Migrantinnen und Migranten muss sich in eine potenzialorientierte Sichtweise ändern. Dies bedeutet jedoch einen Paradigmenwechsel, der endlich mit sichtbaren Konzepten und Maßnahmen eingeleitet werden muss. Davon profitiert letztlich die gesamte Gesellschaft.
Bei der Gestaltung des Integrationsprozesses hält der Landesintegrationsrat NRW neue Handlungsansätze, aber auch die Verstetigung erfolgreicher Strategien und Maßnahmen für unverzichtbar. So muss beispielsweise die Interkulturelle Öffnung der Verwaltungen weiter vorangetrieben werden. Zwar wächst der Anteil bei den Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern mit Migrationshintergrund stetig, allerdings entspricht er noch nicht ihrem Bevölkerungsanteil.
Ein weiterer wichtiger Ansatz zum Gelingen der Integration ist Verbesserung der politischen Teilhabe durch die Einführung des Kommunalen Wahlrechtes für dauerhaft hier lebende Migrantinnen und Migranten aus Nicht-EU-Ländern.
Des Weiteren müssen die rassistischen und rechtsextremen Entwicklungen in unserem Land weiter bekämpft und Präventivmaßnahmen ergriffen werden. Aktuelle Ereignisse wie in Kassel und Halle verdeutlichen uns, dass radikale Kräfte in unserer Gesellschaft nicht davor zurückschrecken, auch Menschen zu ermorden. Sie verunsichern nicht nur die Migrantinnen und Migranten, sondern auch große Teile der Mehrheitsgesellschaft.
Für diese und weitere Positionen setzt sich der Landesintegrationsrat NRW – auch mit den ihm zur Verfügung gestellten Mitteln – ein.