Die rechtliche Grundlage zur Einrichtung und für die Arbeit der Integrationsräte und Integrationsausschüsse bildet § 27 der Gemeindeordung NRW. Mit der letzten Novellierung im Dezember 2018 wurde die Einheitlichkeit der Gremien beendet und über den neuen Absatz 12 die Möglichkeit zur Einrichtung von Integrationsausschüssen wieder eingeführt. Die optionale Einrichtung von Integrationsrausschüssen war 2013 abgeschafft worden. Der Landesintegrationsrat hatte sich gegen die Wiedereinführung der Optionsmöglichkeit gestellt. Vorhergegangen war eine Auseinandersetzung mit der Landesregierung, die nach der Landtagswahl 2017 eine schwammige Formulierung in den Koalitionsvertrag aufgenommen hatte, welche eine massive Schwächung der kommunalen politischen Teilhabe von Menschen mit internationaler Familiengeschichte befüchten ließ. Weitere Informationen und Stellungnahmen des Landesintegrationsrates hierzu finden Sie hier.
Sieben Städte ließen bei den Wahlen zu den kommunalen Gremien am 13. September 2020 auf Basis von § 27 Integrationsausschüsse wählen. Für diese Gremien gelten grundsätzlich die selben Vorschriften wie für die Integrationsräte. Einige wenige Unterschiede werden im Absatz 12 aufgeführt und stellen sich wie folgt dar:
Integrationsrat | Integrationsausschuss | |
---|---|---|
Ausschließlich beratende Funktion | Offen | Ja |
Bestellung von sachkundigen Bürger/innen anstelle von Ratsmitgliedern | Nein | Ja |
Verpflichtende Aufnahme in die Beratungsfolge | Nein | Ja |
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW hat am 10.11.2021 – gut ein Jahr nach der Integrationsrat- bzw. Integrationsausschusswahl – die sieben Kommunen, die auf Basis des neuen Abs. 12 in § 27 Gemeindeordnung NRW entschieden hatten, anstelle eines Integrationsrates einen Integrationsausschuss einzurichten, nach ihren Erfahrungen mit den Gremien gefragt. Es sollte ermittelt werden, ob sich die Erwartungen an die Integrationsausschüsse erfüllt haben, ob sie sich also „bewährt“ haben. Die Stellungnahme des Landesintegrationsrates zu diesem Bericht finden Sie hier.