Informationen über den Integrationsrat: Flyer für Flüchtlinge und Neueinwanderer
16. November 2018Pressemitteilung des Landesintegrationsrates NRW zum UN-Migrationspakt
10. Dezember 2018Kooperationsveranstaltung des Landesintegrationsrates NRW, der Landeszentrale für politische Bildung NRW und der Spanischen Weiterbildungsakademie e.V.
1. bis 3. Februar 2019, Akademie Klausenhof, Klausenhofstr. 100, 46499 Hamminkeln
Wir leben in Deutschland in einem Einwanderungsland, in der Menschen aus allen Teilen der Welt leben, lernen und arbeiten. Nur so ist es möglich, die ökonomischen und demografischen Herausforderungen unserer Zeit zu meistern. Nordrhein-Westfalen gelingt dies mit einer herausragenden, generationenübergreifenden Integrations- und Einwanderungsarbeit.
Deutschland ist eine Einwanderungsgesellschaft, in der Menschen aus allen Teilen der Welt leben, lernen und arbeiten. Diese Menschen tragen mit dazu bei, die ökonomischen und demografischen Herausforderungen unserer Gesellschaft zu bewältigen. Als ein konstitutives Element unserer Gesellschaft kann Einwanderung positiv betrachtet und es müssen Ideen zur Entfaltung ihrer Ressourcen entwickelt werden. Chancengleichheit und Gleichberechtigung sind die wichtigsten Voraussetzungen für gelungene Integration in der Einwanderungsgesellschaft. Das gilt neben dem Zugang zu Kinderbetreuung, zur Schule, zum Wohnungs- und Arbeitsmarkt und insbesondere für die politische Partizipation. Wer sich an Entscheidungsprozessen beteiligen und sein Umfeld aktiv mitgestalten kann, sieht sich als erwünschtes und respektiertes Mitglied der Gesellschaft. Er fühlt sich zuhause und entwickelt eine selbstverständliche Loyalität zum Land, in dem er seinen Lebensmittelpunkt hat.
Nordrhein-Westfalen ist ein herausragendes Beispiel für gelungene Einwanderung und Integration, die auf einem stabilen rechtlichen und institutionellen Fundament beruht. Der Meilenstein der nordrhein-westfälischen Integrationspolitik ist das 2012 in Kraft getretene „Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration“. Mit dem Gesetz wird eine vorausschauende, aktivierende und unterstützende Integrationspolitik für alle Generationen ermöglicht. Nordrhein-Westfalen war das erste Flächenland, das die Förderung von Teilhabe und Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte umfassend gesetzlich geregelt hat.
Auch auf Bundesebene wären gesetzliche Regelungen wünschenswert, die Einwanderung und Integration gemeinsam regeln und Leitlinien für die offene Gesellschaft klar definieren. Es muss darum gehen, Integration zu einem gesellschaftlich akzeptierten und zeitgemäßen Regelwerk und Gesetz zusammen zu führen. Die gesellschaftliche und politische Herausforderung besteht darin klar zu definieren, was man will und wie es in der Praxis gehen soll. Der Streit um die ersten Entwürfe auf Bundesebene hat schon begonnen und zeigt, wie weit die Interessen reichen und wie spannend Politik ist.
Im 21. Bocholter Forum für Migrationsfragen bieten wir Ihnen eine Plattform der fachlichen Information und der Diskussion mit Interessierten, Fachleuten, Politikerinnen und Politikern.
Zum Programm:
Wir freuen uns auf Minister Dr. Joachim Stamp und die Referentinnen und Referenten, u.a.:
• Caner Aver, Zentrum für Türkeistudien
• Prof. Dr. Thomas K. Bauer, Vorsitzender des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration
• Prof. Dr. Aladin El-Mafaalani, Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
• Dr. Nikolas Koch, Ludwig-Maximilians-Universität München
• Prof. Dr. Jochen Oltmer, Universität Osnabrück, Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien
• Prof. Dr. Annette Treibel, Pädagogische Hochschule, Karlsruhe
• Gesamtmoderation: Nadia Zaboura, Kommunikations- und Politikberaterin
Neben Fachvorträgen, Diskussionen im Plenum und Arbeitsgruppen zu Migrationsaspekten bietet das Forum auch Raum und Zeit für einen darüber hinausgehenden Austausch.
»Anmeldung bis 14.01.2019 (unbedingt erforderlich!)
Für die Teilnahme an der Veranstaltung fallen folgende
Gebühren an (Betrag in Klammern ohne Übernachtung):
Freitag 15,– € (5,– €)
Samstag 25,– € (15,– €)
Sonntag 10,– €
In begründeten Einzelfällen (z.B. für Studierende oder Asylbewerber*innen) ist eine Kostenreduzierung auf Anfrage und mit Nachweis (z.B. Studentenausweis) möglich.