Landesintegrationsrat NRW startet Kampagne: „Wir gehen wählen: Unsere Stimme gegen Rechtspopulisten und für Demokratie!“
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29. Mai 2017Pressemitteilung des Landesintegrationsrates NRW vom 23. Mai 2017.
Der Landesintegrationsrat NRW erinnert an die Verkündung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland heute vor 68 Jahren. Tayfun Keltek, Vorsitzender des Landesintegrationsrates NRW, stellt die Besonderheit der deutschen Verfassung heraus: „Es stellt die Basis deutscher Demokratie und Rechtsstaatlichkeit dar. Die Grundrechte, die als Artikel 1 bis 19 eine besondere Stellung im Gesetz haben, haben heute eine ebenso große Bedeutung wie 1949. Sie bilden einen Wertekanon, der für alle hier lebenden Menschen verbindlich ist – natürlich auch für Migrantinnen und Migranten.“
Vor dem Hintergrund jahrzehntelanger Einwanderung nach Deutschland schlägt Keltek eine Weiterentwicklung der Verfassung vor: „Anders als zur Verkündung des Grundgesetzes 1949 ist Deutschland heute ein Einwanderungsland. Ich wünsche mir, dass diese Tatsache und die kulturelle und ethnische Vielfalt, die damit verbunden ist, auch in unserer Verfassung widergespiegelt werden. Dazu gehört auch, die politischen Rechte der Migrantinnen und Migranten an die der Herkunftsdeutschen anzugleichen. Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes, der besagt, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, muss reformiert werden oder eine Neuinterpretation des Bundesverfassungsgerichtes erfolgen“, so Keltek.
Selbstverständlich sei das Grundgesetz auch in der aktuellen Fassung das wichtigste Regelwerk für das Zusammenleben in Deutschland. Deshalb sind die Gebote des Grundgesetzes die entscheidende Grundlage der Arbeit des Landesintegrationsrates NRW. Dieser verfolgt mit seinen Aktivitäten das Ziel der kulturellen, sozialen, rechtlichen und politischen Gleichstellung der Migrantinnen und Migranten in Nordrhein-Westfalen. Er ist dabei keiner Partei, Religion oder ethnischen Gruppierung verpflichtet, sondern nur dem Gemeinwohl.
„Wir weisen die Migrantinnen und Migranten regelmäßig darauf hin, dass die Vorgaben des Grundgesetzes zu achten sind“, erklärt Keltek und sagt weiter: „Nur wenn der Geist des Grundgesetzes von allen verinnerlicht wird, ist ein gleichberechtigtes Zusammenleben möglich. Auf der anderen Seite erwarten wir auch von der Mehrheitsgesellschaft, dass sie das Grundgesetz beherzigt und nicht in immer wiederkehrenden Debatten über eine sogenannte ‚Leitkultur‘ Extraregeln für Menschen nicht-deutscher Herkunft formuliert. Die Gleichberechtigung aller Menschen in Deutschland hat Verfassungsrang. Keiner darf aufgrund seiner Herkunft, seines Aussehens oder seiner Religion benachteiligt werden. In Zeiten erstarkenden Rechtsextremismus und einer immer größer werdenden Zahl der Opfer rechter Gewalttaten appelliere ich an alle staatlichen und zivilgesellschaftlichen Einrichtungen und Institutionen, für die Werte des Grundgesetzes einzustehen und sie vor extremistischen Angriffen zu schützen.“