Integrationsräte müssen beim „Kommunalen Integrationsmanagement“ beteiligt werden!
21. März 2022Vorschläge für Aktivitäten der Integrationsräte zur Landtagswahl in NRW 2022
22. März 2022Der Landesintegrationsrat NRW verurteilt den Angriffskrieg auf die Ukraine auf das Schärfste. Opfer des Konfliktes ist wie stets die Zivilbevölkerung: Millionen Menschen haben ihre Sicherheit, ihr Zuhause, ihre Angehörigen verloren. Tausende wurden verletzt oder getötet. Die Kriegshandlungen müssen unverzüglich gestoppt werden, die Menschen in der Ukraine haben – wie alle Menschen auf der Welt – das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben in Frieden und Freiheit.
Solidarität mit den Menschen aus der Ukraine – dort und hier
Der Landesverband der Integrationsräte in Nordrhein-Westfalen ruft zur Solidarität mit den Menschen in der Ukraine auf. Humanitäre Hilfeleistungen vor Ort müssen ermöglicht werden. Die großen und kleinen Hilfsorganisationen benötigen Spenden, um den Menschen im Kriegsgebiet zu helfen. Gerade die kleineren Vereine, die direkte Kontakte in die Ukraine haben, sammeln auch Sachspenden wie Hygieneartikel und Kleidung. Darüber hinaus gilt es, sichere Fluchtwege zu schaffen, denn ein Ende der Bombardements und Kampfeinsätze ist nicht absehbar. Umso wichtiger ist es nun, all unsere Kräfte zu bündeln, um für die Menschen, die vor Gefahr für Leib und Leben nach Nordrhein-Westfalen fliehen, ein gutes Leben in Sicherheit zu schaffen.
Glücklicherweise besteht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union diesmal Einigkeit darin, dass eine rasche und unkomplizierte Aufnahme der Geflüchteten vonnöten ist. Die Willkommenskultur der vergangenen Jahre erstarkt wieder und viele Menschen sind gewillt persönlich Hilfe zu leisten. Diese große Anteilnahme und Hilfsbereitschaft muss von den Integrationsräten, den Fachgremien für Migration und Chancengerechtigkeit, genutzt werden, um eine organisierte, zielführende Hilfe für die in den Kommunen eintreffenden Geflüchteten zu organisieren.
Politisch aktiv werden – Netzwerke nutzen
Die Integrationsräte sind bereits gut vernetzt mit Rat und Verwaltung, aber auch mit den Synagogen-, Kirchen- und Moscheegemeinden, den Wohlfahrtsverbänden und vor allem den Migrantenorganisationen in ihren Kommunen. Als Schnittstelle zwischen städtischen und zivilgesellschaftlichen Akteuren können die Integrationsräte ihre Expertise und die Erfahrungen und Netzwerke der vergangenen Jahre nutzen, um den Geflüchteten ein gutes Ankommen in unserer vielfältigen Gesellschaft zu ermöglichen.
Mobilisieren Sie die Akteure aus Rat, Verwaltung und Zivilgesellschaft und bilden Sie einen runden Tisch. Neben den Kommunalen Gremien und Verwaltungsmitarbeiter/innen können Sie Vertreter der Wohlfahrtsverbände, von Hilfsorganisationen, der religiösen Gemeinden und aus den Ehrenamtsnetzwerken einladen. Nicht zuletzt gilt es hier, engagierte Geflüchtete und Menschen, die bereits vor Längerem aus der Ukraine zu uns gekommen sind, zu beteiligen. Ehemals Geflüchtete verfügen über die Perspektive und Expertise von Menschen mit Fluchterfahrung, die unbedingt Eingang in den städtischen Diskurs finden müssen. Einwohner/innen mit ukrainischen Wurzeln können ihre Kultur- und Sprachkenntnisse sowie Wissen über ihre Community einbringen.
Im Rahmen eines runden Tisches können Sie sich über die Ansprache von Betroffenen, dezentralisierte Unterbringungsmöglichkeiten, Unterstützung im Bereich Gesundheitsversorgung, Bildung und Arbeit sowie die gezielte Aktivierung und Vernetzung von ehrenamtlich Tätigen austauschen. Loten Sie gemeinsam mit Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft die Möglichkeiten für eine menschenwürdige Aufnahme von Geflüchteten und eine rasche Integration in der Kommune aus. Nutzen Sie Ihre Handlungsmöglichkeiten – offizielle und informelle – für alle Schutzsuchenden in Ihrer Stadt.
Der Landesintegrationsrat NRW ruft seine Mitgliedsgremien auf: Nutzen Sie Ihre Expertise, nutzen Sie Ihre Erfahrung, nutzen Sie Ihre Netzwerke vor Ort und helfen sie geflüchteten Menschen aus der Ukraine!
Ein Leitfaden zur „Ersten Hilfe“, der sich (nicht nur) an die Integrationsräte richtet, ist diesem Aufruf angefügt.
Leitfaden „Erste Hilfe“ für Geflüchtete aus der Ukraine
Angesichts des Krieges in der Ukraine flüchten viele Menschen vor Gewalt und Zerstörung nach Deutschland, auch nach Nordrhein-Westfalen. Die Integrationsräte sind aufgerufen, sich mit den örtlichen Migrantenorganisationen, Synagogen-, Kirchen- und Moscheegemeinden sowie ortsansässigen Stellen der Wohlfahrtsverbände zu vernetzen und Schutzsuchende in ihren Kommunen zu unterstützen.
Sprachmittlung:
Sollte eine Verständigung nicht möglich sein und keine Übersetzung durch eine Privatperson möglich ist, können die örtlichen Wohlfahrtsverbände ehrenamtliche Sprachmittler/innen vermitteln.
Grund- und Gesundheitsversorgung:
Organisieren Sie die Registrierung der schutzsuchenden Personen bei den örtlich zuständigen Behörden. Die meisten Geflüchteten aus der Ukraine – ukrainische Staatsbürger und Bürger/innen bestimmter Drittstaaten – erhalten automatisch einen Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz. Dieser Aufenthaltsstatus ist für ein Jahr gültig. Es ist außerdem möglich am Asylverfahren teilzunehmen und ein Asylgesuch bei der Ausländerbehörde, bei Polizeibehörden und bei Erstaufnahmeeinrichtungen zu äußern.
Geflüchtete nach § 24 Aufenthaltsgesetz – wie auch andere Geflüchtete – sind berechtigt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erhalten. Organisieren Sie eine Begleitung zum Sozialamt vor Ort, um Grundleistungen zu beantragen. Infos zum örtlichen Sozialamt finden Sie unter https://www.meldebox.de/sozialamt/.
Auch die Gesundheitsversorgung erfolgt über das Sozialamt. Sollte psychologische Unterstützung notwendig sein, so wenden Sie sich an das Gesundheitsamt oder den Sozialpsychiatrischen Dienst vor Ort.
Auch müssen Bedürfnisse des täglichen Lebens von Menschen, die privat untergebracht sind, bedacht werden. So können Hygieneartikel und Bekleidung an aufnehmende Migrantenorganisationen, Synagogen-, Kirchen- und Moscheegemeinden sowie die Sammelstellen der Wohlfahrtsverbände abgegeben werden. Sollten Sie selbst die Unterbringung in Ihren Räumlichkeiten organisieren, richten Sie einen Raum zum Sammeln, Sortieren und Ausgeben von Lebensmitteln, Kosmetika und Kleidung ein.
Wohnraum:
Suchen Sie das Wohnungsamt Ihrer Kommune auf und erkundigen Sie sich nach Unterbringungsmöglichkeiten. Sie können außerdem versuchen, private Unterkünfte für die Geflüchteten zu organisieren. Weitere Möglichkeiten der Unterbringung für den Übergang können über die Räumlichkeiten der örtlichen Migrantenorganisationen, Synagogen-, Kirchen- und Moscheegemeinden organisiert werden.
Beratung:
Suchen Sie bei Fragen zum Aufenthaltsrecht, zu Sozialleistungen oder ähnlichem Migrationsberatungsstellen auf. Diese sind oft an die örtlichen Wohlfahrtsverbände angeschlossen. Eine Übersicht bietet der Flüchtlingsrat NRW mit dem Netzheft mit behördenunabhängigen Beratungsstellen und Initiativen für Flüchtlinge.
Kinderbetreuung und Schule:
Für die Betreuung von Kindern im Kindergartenalter wie auch für unbegleitete Minderjährige sind die Jugendämter vor Ort zuständig. Sie unterstützen bei der Vermittlung von Kitaplätzen und der Unterbringung und Versorgung allein eingereister Kinder und Jugendlicher.
Zur Anmeldung in der Schule können Sie sich an das Schulamt (oder das kommunale Integrationszentrum) vor Ort wenden.
Neben den genannten Behörden bieten die Jugendmigrationsdienste www.jugendmigrationsdienste.de/ Beratung zu allen Themen, die Kinder und Jugendliche betreffen an.
Arbeit:
Nach Erhalt des Aufenthaltstitels kann – wenn die Ausländerbehörde dies erlaubt – eine Arbeit aufgenommen werden. Was genau für Geflüchtete aus der Ukraine gilt, ist derzeit noch in Klärung.
Eine Beratung in Sachen Arbeit und Beruf, z.B. zur Anerkennung von ausländischen Abschlüssen, erhalten Neueingewanderte und Geflüchtete über das IQ-Netzwerk https://www.netzwerk-iq.de/.