Landesintegrationsrat NRW fordert legale Einwanderungswege und ein Ende der Aufteilung in „gute“ und „schlechte“ Flüchtlinge
20. Juni 2017Integration durch Sport
26. Juni 2017Türkeistämmige Menschen in Deutschland sind in den vergangenen Monaten Gegenstand aufgeregter öffentlicher Diskussionen gewesen. Die unverhältnismäßigen Reaktionen der Medien auf Pro-Erdogan-Demonstrationen nach dem Putschversuch in der Türkei im Juli 2016 und auf das Referendum in der Türkei sowie das Wahlverhalten der hier lebenden türkischen Community haben gravierende Auswirkungen auf die betroffenen Menschen. Aufgrund der negativen Konsequenzen für das Zusammenleben in Deutschland sieht sich der Landesintegrationsrat veranlasst, auf die Situation Türkeistämmiger in Deutschland aufmerksam zu machen. Zudem positioniert sich der Landesintegrationsrat in diesem Papier erneut zum Thema „Doppelpass“, das mit der genannten Debatte in unmittelbarem Zusammenhang steht.
Es gibt 56 Jahre nach Unterzeichnung des Anwerbeabkommens Deutschland – Türkei und einer zweiten, dritten und bald vierten Generation hier geborener und aufgewachsener türkischstämmiger Menschen ein tiefes Gefühl, letztendlich und trotz aller Bemühungen nicht dazu zu gehören. Im Gegensatz dazu stellte Ungleichbehandlung für die erste Generation türkischer Einwanderern ein viel geringeres Problem dar, denn sie waren mit dem Vorhaben nach Deutschland gekommen, nur vorübergehend hier zu arbeiten. Sie fühlten sich daher als Gäste und verglichen ihre Lebenssituation in Deutschland mit ihrer vorherigen Situation in der Türkei. Die zweite und dritte Generation, die hier geboren und aufgewachsen ist, kennt die Situation in den Herkunftsländern ihrer Eltern bzw. Großeltern kaum. Sie vergleichen sich folglich mit ihren deutschen Altersgenossen und stellen Unterschiede fest. Die Kinder und Jugendlichen fragen sich beispielsweise, warum sie trotz gleicher schulischen Leistungen seltener eine Gymnasialempfehlung bekommen, warum sie im Gegensatz zu den deutschen Altersgenossen nach ihrer Loyalität zu Deutschland und zum deutschen Grundgesetz befragt werden und warum sie im Alltag immer wieder abschätzig oder vorurteilsbeladen behandelt werden.
Bei vielen mündet die erfahrene Diskriminierung in unterschiedlichen Lebensbereichen in einem Gefühl, in der Gesellschaft, in der sie leben, Menschen zweite Klasse zu sein. Dieses Gefühl kann dazu führen, dass sich diese Menschen von Deutschland distanzieren und das Herkunftsland der Eltern zum potentiellen „Fluchtort“ wird. Das Gedankenspiel mit der „Rückkehr“ ins Herkunftsland der Eltern, die aber nicht vollzogen wird, führt zu individuellen Fehlentwicklungen, die in der Masse das gesellschaftliche Zusammenleben beeinflussen.
Verschiedene Ereignisse, Entwicklungen und politische Entscheidungen seit der Anwerbung ausländischer Arbeiter in den 50er und 60er Jahren beeinflussen noch heute das oben beschriebene Phänomen der Herkunftsland-Orientierung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Einige Beispiele sind im Folgenden aufgeführt:
Deutschland, die EU und die Türkei:
1963 wurde das Assoziationsabkommen mit der Türkei unterzeichnet. Mit dem Abkommen verband sich das Ziel eines zukünftigen Beitritts der Türkei zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG, später EU). Erst im Jahr 1999 erhielt die Türkei den Status eines EU-Beitrittskandidaten. Unter dem Ministerpräsidenten Erdogan in den Jahren von 2002 – 2005 wurde die Türkei vom damaligen EU-Erweiterungskommissar Verheugen als das Land mit der größten Reformdynamik aller beitrittsinteressierten Länder bezeichnet. Die Beitrittsverhandlungen wurden 2005 aufgenommen, nachdem zwischenzeitlich lediglich das Ziel einer „privilegierten Partnerschaft“ zur Diskussion stand. Seither sind die Gespräche wiederholt ins Stocken geraten und der Türkei unmissverständlich signalisiert, dass sie aufgrund kultureller Differenzen nicht dazu gehöre. Kurz vor Aufnahme der Verhandlungen waren im Jahr 2004 Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern in die EU aufgenommen worden; 2007 folgten Bulgarien und Rumänien; 2013 Kroatien.
Für in Deutschland lebende Türken bedeutet der sich seit über 50 Jahren verschleppende Beitrittsprozess eine massive Ungleichbehandlung verglichen mit den neuen EU-Bürgern durch die Erweiterungen 2004 und 2007. Seit Jahrzehnten hier lebende oder auch geborene türkischen Menschen – Personen die hier teilweise seit Generationen arbeiten und Steuern zahlen – haben wesentlich weniger Rechte als diese neuen EU-Bürger. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen.
- Stichwort Doppelte Staatsbürgerschaft:
In Deutschland gilt das Prinzip, Mehrstaatigkeit zu vermeiden. Es nimmt damit eine Sonderrolle ein verglichen mit anderen Einwanderungsländern, in denen Mehrstaatigkeit selbstverständliche Lebensrealität ist. Der Richtlinie zum Trotz ist die doppelte Staatsangehörigkeit auch in Deutschland keine Ausnahme, sondern Alltag. Einbürgerungen erfolgen mehrheitlich unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit, denn grundsätzlich zulässig sind mehrere Staatsangehörigkeiten für EU-Bürger und schweizer Staatsangehörige. Zudem erhalten auch Diejenigen zwei oder mehr Staatsangehörigkeiten, deren Herkunftsländer ihre Bürger nicht aus der Staatsbürgerschaft entlassen. Beispiele hierfür sind der Iran, Marokko, Tunesien oder Afghanistan. Für alle anderen Länder müssen für die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft des Herkunftslandes besondere Voraussetzungen vorliegen. So gilt für Türken, die sich in Deutschland einbürgern lassen wollen, dabei aber ihren türkischen Pass behalten möchten, eine Nachweispflicht darüber, dass ihnen durch die Aufgabe der türkischen Staatsangehörigkeit in der Türkei unzumutbare Nachteile entstehen würden. Dies ist faktisch unmöglich. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass Spätaussiedler die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, ohne ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen. Die in Deutschland geborenen Kinder dieser Personen erwerben dann bereits mit der Geburt neben der deutschen auch die ausländische Staatsangehörigkeit ihrer Eltern.
Deutlich wird, dass die Vorgabe, Mehrstaatigkeit zu vermeiden, vor allem Türkeistämmige als größte Migrantengruppe trifft. Diese haben in der Vergangenheit wiederholt erlebt, dass das Thema „Doppelpass“ von Politikern instrumentalisiert und dazu genutzt wurde, Stimmung gegen sie zu machen. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die Unterschriftenkampagne des damaligen Oppositionskandidaten für den Posten des Ministerpräsidenten in Hessen 1999 gegen die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft. Aus Sicht des Landesintegrationsrat ist völlig unverständlich, warum nicht erkannt wird, dass die Ungleichbehandlung von Einwanderergruppen integrationshemmend wirkt und im Falle der Türken die Orientierung zum Herkunftsland und zur türkischen Regierung befördert. Das Einbürgerungspotential in Deutschland lebender Migranten sollte endlich voll ausgeschöpft und die Möglichkeit zur Mehrstaatigkeit auch in Deutschland für alle eingeführt werden.
- Stichwort Kommunales Wahlrecht:
Alle EU-Bürger, die in Deutschland leben, verfügen analog zu deutschen Staatsbürgern über das aktive und passive Kommunalwahlrecht. Das bedeutet beispielsweise, dass ein Estländer, der erst vor Kurzem nach Deutschland gezogen ist, als EU-Bürger an den Kommunalwahlen in Deutschland teilnehmen darf, ein Türke, der in Deutschland geboren wurde und seit 20 Jahren hier lebt, am Wahltag aber zuhause bleiben muss.
- Stichwort Visumspflicht:
EU-Bürger benötigen generell kein Visum für die Einreise nach Deutschland – eine in der Türkei lebende Großmutter, die ihre in Deutschland lebenden Enkel besuchen will, aber braucht diesen Nachweis. Zwar war die Visafreiheit für Türken, die in die EU reisen möchten, Bestandteil des Flüchtlingsabkommens der EU mit der Türkei von März 2016, das Vorhaben ist aber bis heute nicht umgesetzt.
Es ist wenig überraschend, dass Staatspräsident Erdogan diese unglückselige Geschichte gebrochener Zusagen dazu benutzt, um hier lebende türkeistämmige Menschen für sich zu gewinnen.
Verhängnisvoll in dem Zusammenhang ist, wenn nach dem Referendum über die Verfassungsreform in der Türkei behauptet wird, 63% der in Deutschland lebenden Türken haben für eine Verfassungsänderung gestimmt. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Aydan Özoguz rechnet hingegen vor, dass unter Berücksichtigung der Zahl der Stimmberechtigten und der Wahlbeteiligung faktisch nur etwa 14% aller hier lebenden Deutsch-Türken mit ‚Ja‘ gestimmt haben.
Umgang mit Morden und Mordanschlägen gegen türkeistämmige Menschen in Deutschland
Der Brandanschläge in Mölln 1992 und Solingen 1993 waren eine, von der deutschdeutschen Gesellschaft kaum bemerkte, Zäsur für die türkische Community in Deutschland. Menschen mit türkischem Migrationshintergrund wurden von Rechtsextremen ermordet. Die Anschläge vielen in eine Zeit, in der in aufgeheizter Stimmung über Einwanderung, Asylrecht und Zugehörigkeit debattiert wurde. Viele weitere Brandanschläge und rassistische Gewalttaten in der ganzen Bundesrepublik sind die traurige Bilanz der frühen 1990er Jahre. Die damaligen politischen Verantwortlichen – ausgenommen der amtierende Ministerpräsident für Nordrhein-Westfalen Johannes Rau – sahen sich zu keiner angemessenen Reaktion in der Lage. Bundeskanzler Helmut Kohl versäumte es, sich klar gegen Rassismus auszusprechen und sich ebenso klar zur türkischstämmigen Community und zum Einwanderungsland Deutschland zu bekennen. Stattdessen ließ er durch seinen Regierungssprecher mitteilen, dass „weiß Gott andere wichtige Termine“ des Kanzlers gebe und man nicht „in Beileidstourismus ausbrechen“ wolle. Für die Türkeistämmigen entstand der Eindruck, aufgrund ihrer türkischen Herkunft in Deutschland nicht mehr gewollt zu sein. Viele überlegten damals, das Land, in dem sie jahrelang gelebt und gearbeitet hatten, zu verlassen.
In den 2000er Jahren führten die Morde an acht türkeistämmigen Männern, einem Griechen und einer deutschen Polizistin durch die rechtsextreme Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) zu weiteren massiven Verunsicherungen. Die jahrelangen wahllosen und herabwürdigenden Verdächtigungen der Opfer und ihrer Angehörigen durch staatliche Behörden, die Medien und damit auch die Gesellschaft waren bittere Erfahrungen für die Betroffenen und wirkten sich negativ auf das Zusammenleben Eingewanderter und Angestammter in Deutschland aus. Zwar gab es nach Bekanntwerden der Täterschaft der Rechtsextremisten die Zusage einer rücksichtslosen Aufklärung der Morde und Anschläge durch Bundeskanzlerin Angela Merkel, allerdings bleiben bis heute viele offene Fragen zur Rolle der staatlichen Behörden in der Mordserie. Unumstritten ist nach zahlreichen Untersuchungsausschüssen die Existenz eines institutionellen Rassismus in Deutschland – ein schwerwiegendes Problem, das zu keinem Zeitpunkt ernsthaft angegangen wurde.
Forderung nach Anpassung und Integration
Mit der obigen Aufzählung soll deutlich werden, warum viele Menschen mit türkischen Wurzeln sehr empfindlich geworden sind, wenn sie aufgefordert werden, sich zu integrieren und loyal Deutschland gegenüber zu verhalten. Integration ist keine einseitige Aufgabe und Sprache und Bildung sind nicht die alleinigen Schlüssel zum Erfolg. Der Anpassungsdruck ist für viele Menschen zermürbend, und die Ernüchterung groß, wenn sie trotz aller Bemühungen nur auf ihre Herkunft bzw. die Herkunft ihrer Eltern und Großeltern reduziert werden.
Vor diesem Hintergrund kann es nur als Zweifel an der eigenen Integration und der Zugehörigkeit empfunden werden, wenn in der Politik erneut der „Doppelpass“ thematisiert und in Frage gestellt wird. Türkeistämmige sind die zahlenmäßig größte Einwanderergruppe in Deutschland. Debatten um Loyalitätsfragen aufgrund mehrerer Staatsangehörigkeiten zielen also insbesondere auf diese Gruppe ab.
Die Lebensrealität der Migrantinnen und Migranten
Die Lebensrealität der Menschen mit Migrationshintergrund ist geprägt von Eigenschaften und Erfahrungen, die sich aus der eigenen Migrationsgeschichte oder der ihrer Eltern bzw. Großeltern ergeben. Diese können nicht abgestreift oder negiert werden zugunsten einer deutschen Identität. In der Regel besitzen Migrantinnen und Migranten einen ausländisch klingenden Namen, sprechen neben der deutschen auch ihre Herkunftssprache und haben Einflüsse aus zwei Kulturen erfahren – damit verfügen sie gewissermaßen über zwei „Identitäten“. Die Forderung nach einer Aufgabe dieser „zweiten Identität“ würde die Menschen eines wesentlichen Teils ihrer Persönlichkeit berauben. Unbedachte Herabwürdigungen der anderen, der ‚zweiten‘ Sprache, des Herkunftslandes oder der ‚zweiten Kultur‘ sind damit Angriffe auf einen Teil der persönlichen Identität. Dies kann nicht im Interesse der Gesellschaft sein. Dementsprechend können auch undifferenzierte Kritik an der Türkei oder an den Türken beleidigen. Pauschalisierende negative Äußerungen gegenüber dem Herkunftsland, der anderen Kultur oder der Sprache grenzen diese Personen aus. Auch Menschen, die der türkischen Regierung kritisch gegenüberstehen, werden so in ihre Hände getrieben. Ist gelingende Integration ernsthaft gewollt, muss die deutsche Gesellschaft diese Tatsachen ernst nehmen.
Ein positiver Umgang mit der skizzierten Lebensrealität ist deshalb vonnöten. Das bedeutet, dass die Fähigkeit des unbefangenen Bewegens in zwei Sprachen und zwei Kulturen als Potential anerkannt und gefördert werden sollte. Wir brauchen – nach über 60 Jahren Einwanderung und gemeinsamen Lebens – einen Paradigmenwechsel im Umgang miteinander. Dies ist umso wichtiger, da Deutschland mittlerweile auch offiziell ein Einwanderungsland ist und bei der Aufnahme und Integration der großen Anzahl von Flüchtlingen nicht dieselben Fehler wiederholt werden dürfen.
Für die ganz überwiegende Mehrheit der hier lebenden Menschen mit türkischer Herkunft ist Deutschland ihre Heimat. Es gibt für sie keine Alternative – sie sind selbstverständlicher Teil dieser Gesellschaft. Der Landesintegrationsrat NRW hat daher folgende Vorschläge zum Zusammenleben in Deutschland, insbesondere von Türkeistämmigen und Mehrheitsgesellschaft:
- Besonnenheit und Fairness sollten den Umgang miteinander prägen.
- Die rechtliche Ungleichbehandlung von EU-Bürgern und teilweise seit 60 Jahren hier lebenden und arbeitenden Menschen aus der Türkei und anderen Drittstaaten muss dringend beendet werden. Die Einführung des kommunalen Wahlrechtes für Drittstaatsangehörige, die Möglichkeit zur doppelten Staatsbürgerschaft und die Abschaffung der Visumspflicht zumindest für ihre Angehörigen in der Türkei stellen wesentliche Konsequenzen dar.
- Die Potentiale der Menschen mit Migrationshintergrund müssen in den Blick genommen werden. Einen wichtigen Baustein erfolgreicher Integrationspolitik stellen bilinguale Erziehung in den Kitas und herkunftssprachlicher Unterricht in den Schulen dar. Die positiven Auswirkungen auf das Selbstwertgefühl junger Menschen mit Migrationshintergrund als auch für eine international agierende Bundesrepublik sind offensichtlich.
Es ist höchste Zeit für mehr Gerechtigkeit, Chancengerechtigkeit und gleichberechtigte Teilhabe!
Düsseldorf, Juni 2017