Für mehr Chancengerechtigkeit in der Kommune Politische Arbeit im Integrationsrat
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10. Oktober 2019Pressemitteilung vom 26. September 2019 zum Tag des Flüchtlings
„Behördlicher Willkür wird durch das Geordnete-Rückkehr-Gesetz Tür und Tor geöffnet!“ sagt der Vorsitzende des Landesintegrationsrates Tayfun Keltek, „Die überfallartige, unbegründete Verhaftung von Schutzsuchenden und ihre Inhaftierung in Gefängnissen dürfen wir nicht hinnehmen. Die Landesregierung darf dieses Gesetz keinesfalls umsetzen.“
Vor einem Monat trat das Geordnete-Rückkehr-Gesetz in Kraft. Nicht umsonst wird es kurz „Hau-ab-Gesetz“ genannt. Geflüchtete können nun per Gesetz ohne Begründung inhaftiert werden. Die Polizei darf auch ohne richterlichen Beschluss in die Wohnungen von Geflüchteten eindringen, um diese abzuschieben. Inhaftierte Flüchtlinge können sogar in regulären Strafvollzugsanstalten untergebracht werden.
„Dieser Umgang mit Geflüchteten ist entmenschlichend“, meint Ksenija Sakelšek, stellvertretende Vorsitzende des Landesintegrationsrates und Expertin in Flüchtlingsfragen. „Durch das ‚Hau-ab-Gesetz‘ werden Schutzsuchende ihrer Menschenrechte beraubt und in Herkunftsländer ‚zurückgeführt‘, wo ihnen Gefahr für Leib und Leben droht.“
Die Betroffenen haben keine Möglichkeit sich dagegen zur Wehr zu setzen. Die im Gesetz enthaltene „Duldung light“ vereinfacht Abschiebungen enorm. Sie beinhaltet auch ein Arbeitsverbot und eine Residenzpflicht für Geduldete. So haben sie keine Chance auf ein Bleiberecht. In den ANKER-Zentren erhalten Geflüchtete zudem keinerlei unabhängige, rechtliche Asylverfahrensberatung. Das Menschenrecht auf Asyl wird sukzessive ausgehöhlt. Mahnrufe von Menschenrechtsorganisationen verhallen ungehört, die Entrechtung schreitet voran. Das „Hau-ab-Gesetz“ steht unserer Verfassung und auch dem Europarecht entgegen, betont Pro Asyl. Keltek und Sakelšek schließen sich deren Forderung an: „Das Geordnete-Rückkehr-Gesetz muss dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt werden.“