Rhetoriktraining für mein Engagement
11. August 2023Gesetzentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes auf den Weg gebracht!
25. August 2023Gemeinsame Veranstaltung des Landesintegrationsrates NRW und der NRW-Landtagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen
am 9. September 2023 um 15:00 Uhr im Landtag NRW, Raum E 3 A02
Unser Zusammenleben, unsere Geschichte, unsere gemeinsame Entwicklung sind geprägt von der multikulturellen Vielfalt in unserem Land. Die Bundesregierung hat nun den Gesetzentwurf zur Novellierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes veröffentlicht. In der Veranstaltung sollen die Änderungspläne im Detail beleuchtet und ihre Bedeutung – insbesondere für die Menschen mit internationaler Geschichte in Nordrhein-Westfalen – in den Blick genommen werden.
Im Zentrum stehen die Fragen: Wer profitiert von der Novelle? Wie ist die Betroffenen-perspektive? Welche Kritikpunkte gibt es am Gesetzesvorhaben? Und was erwartet die Einbürgerungsbehörden in Nordrhein-Westfalen?
In einem Fachvortrag wird Herr Prof. Dr. Thomas Groß, Universität Osnabrück, die Hintergründe und Auswirkungen der Gesetzesreform erläutern. Anschließend werden Vertreterinnen und Vertreter aus den Kommunalverwaltungen und aus der Zivilgesellschaft diskutieren, welche Auswirkungen das neue Gesetz haben wird.
Wir freuen uns, Sie auf unserer gemeinsamen Veranstaltung zu begrüßen!
Programm:
Grußwort:
Vortrag:
Diskussionsrunde:
Schlusswort:
Moderation:
Gönül Eğlence,
Stellv. Vorsitzende NRW-Landtagsfraktion der Grünen
Prof. Dr. iur. Thomas Groß,
Universität Osnabrück
Vertreter/innen aus Zivilgesellschaft und Kommunalverwaltung
Oyun Ishdorj, Integrationsrat der Stadt Bonn
Sybille Haußmann, Stadt Düren
Cahit Başar, Kurdische Gemeinde e.V.
Ali Saker, Eine Welt Netz e. V., Mitglied der syrischen Diaspora in NRW
Tayfun Keltek,
Vorsitzender des Landesintegrationsrates NRW
Prasanna Oommen
»Veranstaltungsflyer
Anmeldung:
anmeldung@landesintegrationsrat-nrw.de
Sollten Sie nach erfolgter Anmeldung am Veranstaltungstag verhindert sein, bitten wir um Absage. Für den Einlass im Landtag wird der Personalausweis bzw. der Reisepass benötigt.