Dokumentation des Seminars „Flüchtlingspolitik vor Ort aktiv gestalten“
9. Juli 2018Der NSU-Prozess geht zu Ende. Landesintegrationsrat NRW fordert unabhängige Wahrheitskommission
11. Juli 2018Drucksache 17/2659
Anhörung des Integrationsausschusses am 10. Juli 2018
Der Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen begrüßt, dass die Landesregierung eine Än-derung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes beschließen will. Diese Änderung würde der Entwicklung der Kommunen Rechnung tragen. Schließlich gehört Nordrhein-Westfalen zu den ersten Bundesländern, die ein Teilhabe- und Integrationsgesetz verabschiedet haben. Es gilt, im Sinne des Gesetzes entsprechende weitere Schritte in diesem Bereich des gesell-schaftlichen Lebens weiterzuentwickeln. Daher ist die Stärkung der Kommunen, die vor Ort zahlreiche Aufgaben zu bewältigen haben – insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe der Integration von Schutzsuchenden mit Bleibeperspektive –, zwingend erforderlich.
Die Integrationsräte sind die Gremien, die in den Kommunen fachliche Kompetenz und poli-tische Vertretung der Menschen mit Migrationshintergrund vereinen. Aufgrund dessen teilt der Landesintegrationsrat NRW ebenfalls die Meinung, dass das kommunale Vorhaben und die gesamtstaatliche Aufgabe der Integration von Flüchtlingen nicht in Konkurrenz zu einan-der stehen dürfen. Bekanntlich ist Integration ein vielseitiger Prozess, der alle Mitglieder einer Einwanderungsgesellschaft betrifft und von allen Beteiligten entsprechende Anstren-gungen erfordert.
Es ist daher dringend geboten, die Zusammenarbeit der kommunalen Akteure im Bereich der Integration auszubauen, um der Querschnittsaufgabe Integration gerecht zu werden.
Es ist damit zu rechnen, dass weiterhin Flüchtlinge aus den Krisenregionen nach Deutschland kommen werden. In diesem Zusammenhang sollten Unterkünfte für Geflüchtete von den Kommunen vorgehalten werden. Die Gemeinden sollten auf unerwartete Herausforderun-gen vorbereitet sein, damit ein strukturiertes Agieren möglich wird.
Aufgrund dessen erachtet der Landesintegrationsrat NRW die Fortführung der Stärkung der Kommunen für wichtig.
Der Landesintegrationsrat begrüßt, dass durch die Verankerung der Integration der Flücht-linge im Teilhabe- und Integrationsgesetz mehr Verbindlichkeit in der Flüchtlingsintegration geschaffen wird. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass im Sinne der Verbindlichkeit der Flüchtlingsintegration das Gesetz um eine Formulierung ergänzt werden sollte. Es ist not-wendig Klarheit darüber zu verschaffen, dass die Integrationsräte als zuständige Gremien in den Kommunen für das Thema Integration auch zuständig für Flüchtlingsintegration sind.
Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass neben der Gewährung von Sonderzahlungen nach § 14 b des Gesetzentwurfs für Fälle des Familiennachzugs im Kontext der legalen humanitä-ren Aufnahme von Syrern aus der Türkei auch für andere Geflüchtete Möglichkeiten zur Un-terstützung für Familienzusammenführung geschaffen bzw. ausgebaut werden müssen. Die Gewährung von Sonderzahlungen darf nicht dazu führen, dass eine Zweiklassengesellschaft bei der Behandlung der Geflüchteten entsteht.
Die Stärkung der Kommunen stellt aus der Sicht des Landesintegrationsrates den richtigen Ansatz bei der Integrationspolitik dar. Die hauptsächliche Integrationsarbeit erfolgt schließ-lich vor Ort. Allerdings bedarf es einer Begleitung und im Bedarfsfall einer weiteren Unter-stützung der Kommunen bei diesem wichtigen Prozess. Würde die Integration in den Kom-munen aus finanziellen Gründen scheitern, wären die Folgekosten um das Mehrfache höher.
Abschließend plädiert der Landesintegrationsrat NRW für folgende Änderungen des
§ 10 Vertretung auf Landesebene
Absatz 1:
„Das Land fördert die Arbeit des Landesintegrationsrates NRW als von den kommunalen Integrationsräten gebildete Vertretung der Menschen mit Migrationshintergrund auf Lan-desebene durch finanzielle Zuwendungen.“
Begründung: Die Ergänzung „des Landesintegrationsrates NRW“ halten wir für erforderlich, um die Vertretung der Menschen mit Migrationshintergrund eindeutig zu benennen. Der Landesintegrationsrat NRW ist der Landesverband der kommunalen Integrationsräte und seine namentliche Bezeichnung daher folgerichtig. Mit der Novellierung des § 27 GO NRW wurden die Integrations-ausschüsse abgeschafft und einheitliche Gremien, die Integrationsräte, gebildet.