Es finden in der Regel zwei bis drei Hauptausschusssitzungen und eine Mitgliederversammlung im Jahr statt. In den Hauptausschuss kann jeder Integrationsrat eine/n Delegierte/n entsenden. Die Zahl der Delegierten für die Mitgliederversammlung richtet sich nach der Anzahl der ausländischen Einwohner/innen einer Kommune.
Aktuell finden auf kommunaler Ebene die konstituierenden Sitzungen der Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration in NRW statt. Die Termine der Hauptausschusssitzungen sowie der Mitgliederversammlung für das Jahr 2026 werden noch bekannt gegeben.